Bauberatung
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Allgemeine Bauberatung
Die Allgemeine Bauberatung der Bauaufsicht der Stadt Aachen ist ein unverbindliches Angebot zur Klärung bauordnungsbezogener Fragen.
Die derzeit gültigen Servicezeiten finden Sie auf der Kontaktseite.
Die allgemeine Bauberatung findet statt in
- Raum 231 (Ein und Zweifamilienhäuser der Gebäudeklassen 1 und 2)
- Raum 232 (sonstige Objekte bis zu Gebäudeklasse 5, z.B. Mehrfamilienhäuser, Wohnhäuser mit Gewerbeflächen, gewerbliche oder landwirtschaftliche Objekte).
Informationen zur Definition der Gebäudeklassen finden Sie hier.
Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie für eine allgemeine Bauberatung einen Termin über die Homepage der Stadt Aachen vereinbaren. Ein Besuch ohne Termin ist ebenfalls möglich, kann aber je nach Auslastung mit längeren Wartezeiten verbunden sein.
Bauservice
Bei Fragen zum Planungsrecht oder zum Brandschutz können Sie den Bauservice aufsuchen. Die Kontaktdaten und Beratungszeiten des Bauservice finden Sie hier.
Rechtsverbindliche Bauberatung
Eine rechtsverbindliche Bauberatung kann nur nach Antragstellung in Form von Bescheiden erfolgen. Bei Detailfragen zu Ihrem eingereichten Vorhaben wenden Sie sich bitte an die Ihnen zugewiesene Sachbearbeitung. Diese finden Sie auf Ihrer Eingangsbestätigung zu Ihrem Bauantrag.
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Fachbereich Bauaufsicht
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