Grundschuld: Löschungsbewilligung

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Grundschuld: Löschungsbewilligung

Eine Grundschuld, die zu Gunsten der Stadt Aachen zur Sicherung von Straßenbaukosten im Grundbuch eingetragen ist, kann auf Antrag gelöscht werden, wenn sie nicht mehr valutiert.

Der Antrag auf Erteilung einer Löschungsbewilligung kann nur von einem Notar unter Angabe des belasteten Grundstücks (Gemarkung, Flur, Flurstück, Grundbuchblattnummer) u. lfd. Nr. der Eintragung in Abteilung III in schriftlicher Form gestellt werden.

Grundstückseigentümer können sich jedoch vorab darüber informieren, ob die Erteilung einer Löschungsbewilligung für ihr Grundstück grundsätzlich möglich ist.

Kosten

Das Ausstellen der Urkunde ist gebührenpflichtig. Die Verwaltungsgebühr ist abhängig vom Ermittlungsaufwand und beträgt mindestens 50,00 Euro.

Zuständige Kontaktpersonen

Grundschuld: Löschungsbewilligung

Eine Grundschuld, die zu Gunsten der Stadt Aachen zur Sicherung von Straßenbaukosten im Grundbuch eingetragen ist, kann auf Antrag gelöscht werden, wenn sie nicht mehr valutiert.

Der Antrag auf Erteilung einer Löschungsbewilligung kann nur von einem Notar unter Angabe des belasteten Grundstücks (Gemarkung, Flur, Flurstück, Grundbuchblattnummer) u. lfd. Nr. der Eintragung in Abteilung III in schriftlicher Form gestellt werden.

Grundstückseigentümer können sich jedoch vorab darüber informieren, ob die Erteilung einer Löschungsbewilligung für ihr Grundstück grundsätzlich möglich ist.

Das Ausstellen der Urkunde ist gebührenpflichtig. Die Verwaltungsgebühr ist abhängig vom Ermittlungsaufwand und beträgt mindestens 50,00 Euro.

https://serviceportal.aachen.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/3444/show