Städtebauliche Verträge
Städtebauliche Verträge
Die Stadt kann mit privaten Investoren städtebauliche Verträge gemäß den §§ 11 und 12 des Baugesetzbuches abschließen.
Gegenstand städtebaulicher Verträge können z. B. sein:
- Neuordnung der Grundstücksverhältnisse,
- Bodensanierungen,
- Regelungen zur Grundstücksnutzung,
- Schaffung von Öffentlich gefördertem Wohnraum,
- Schaffung von Flächen für Spielplätze und Kindertagesstätten,
- u.v.m.
Hiermit verbunden ist eine Übernahme von Kosten und sonstigen Aufwendungen durch den Vertragspartner.
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