Städtebauliche Verträge

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Städtebauliche Verträge

Die Stadt kann mit privaten Investoren städtebauliche Verträge gemäß den §§ 11 und 12 des Baugesetzbuches abschließen.

Gegenstand städtebaulicher Verträge können z. B. sein:

  • Neuordnung der Grundstücksverhältnisse,
  • Bodensanierungen,
  • Regelungen zur Grundstücksnutzung,
  • Schaffung von Öffentlich gefördertem Wohnraum,
  • Schaffung von Flächen für Spielplätze und Kindertagesstätten,
  • u.v.m.

Hiermit verbunden ist eine Übernahme von Kosten und sonstigen Aufwendungen durch den Vertragspartner.