Schriftliche Auskünfte über Erschließungs- und Ausbaubeiträge sowie Kostenerstattungsbeträge

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Schriftliche Auskünfte über Erschließungs- und Ausbaubeiträge sowie Kostenerstattungsbeträge

Die Schriftliche Auskunft über Beiträge informiert darüber, ob ein Grundstück noch der Erschließungspflicht nach §§ 127 ff Baugesetzbuch (BauGB) unterliegt und ob zum Zeitpunkt der Ausstellung eine beitragspflichtige Maßnahme nach § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) geplant ist. Darüber hinaus wird im Bedarfsfall auch mitgeteilt, ob noch Kostenerstattungsbeträge für Ausgleichsmaßnahmen nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) erhoben werden. Diese Auskunft sollte vor dem Kauf eines Grundstücks eingeholt werden, zumal sie oftmals bei Fremdfinanzierung von den Kreditinstituten gefordert wird.

Die Auskunft ist schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe des betreffenden Grundstückes (Gemarkung, Flur und Flurstück) bei dem Fachbereich Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement (FB 60) zu beantragen. Antragsberechtigt sind der Grundstückseigentümer, ein von ihm Bevollmächtigter mit Vorlage der entsprechenden Vollmacht sowie ein Kaufinteressent / Käufer mit Vorlage des notariellen Vorvertrages / Kaufvertrages oder Vollmacht des Grundstückseigentümers.

Das Ausstellen der schriftlichen Auskunft ist gebührenpflichtig. Die Verwaltungsgebühr ist abhängig vom Ermittlungsaufwand und beträgt mindestens 25,00 €.

Grundstücksbezogene telefonische Auskünfte sind nicht möglich.

Senden Sie Ihre Anfrage bitte an: fb60-beitraege@mail.aachen.de

Schriftliche Auskünfte über Erschließungs- und Ausbaubeiträge sowie Kostenerstattungsbeträge

Die Schriftliche Auskunft über Beiträge informiert darüber, ob ein Grundstück noch der Erschließungspflicht nach §§ 127 ff Baugesetzbuch (BauGB) unterliegt und ob zum Zeitpunkt der Ausstellung eine beitragspflichtige Maßnahme nach § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) geplant ist. Darüber hinaus wird im Bedarfsfall auch mitgeteilt, ob noch Kostenerstattungsbeträge für Ausgleichsmaßnahmen nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) erhoben werden. Diese Auskunft sollte vor dem Kauf eines Grundstücks eingeholt werden, zumal sie oftmals bei Fremdfinanzierung von den Kreditinstituten gefordert wird.

Die Auskunft ist schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe des betreffenden Grundstückes (Gemarkung, Flur und Flurstück) bei dem Fachbereich Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement (FB 60) zu beantragen. Antragsberechtigt sind der Grundstückseigentümer, ein von ihm Bevollmächtigter mit Vorlage der entsprechenden Vollmacht sowie ein Kaufinteressent / Käufer mit Vorlage des notariellen Vorvertrages / Kaufvertrages oder Vollmacht des Grundstückseigentümers.

Das Ausstellen der schriftlichen Auskunft ist gebührenpflichtig. Die Verwaltungsgebühr ist abhängig vom Ermittlungsaufwand und beträgt mindestens 25,00 €.

Grundstücksbezogene telefonische Auskünfte sind nicht möglich.

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https://serviceportal.aachen.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/3399/show