Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit (SGBXII)

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Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit (SGBXII)

Text Grundsicherung

Über die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung können Sie finanzielle Unterstützung erhalten. Diese unterstützt Sie dabei, Ihren Lebensunterhalt aufzubringen, und deckt das sozial-kulturelle Existenzminimum ab. Die Sozialleistung sichert den grundlegenden Lebensunterhalt von:

  • älteren Menschen nach Überschreiten der Altersgrenze für die Rente, Personen, die vor dem 1. Januar 1947 geboren sind, erreichen die Altersgrenze mit Vollendung des 65. Lebensjahres. Für Personen, die nach dem 31. Dezember 1946 geboren sind, wird die Altersgrenze sukzessive auf 67 Jahre angehoben.
  • dauerhaft voll erwerbsgeminderten Personen nach Vollendung des 18. Lebensjahres.

Weitere Informationen

Kontakt

Hilfen bei Einkommensdefiziten (FB 56/200)
Hilfen bei Einkommensdefiziten
Hackländerstraße 1
52058 Aachen
Telefon:
E-Mail: sgbxii@mail.aachen.de

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Erläuterung zur Grundsicherung in leichter Sprache