Darlehen bei vorübergehenden Notlagen
Darlehen bei vorübergehenden Notlagen
Regelmäßig sind Sozialhilfeleistungen als - nicht rückzahlbare - Beihilfen zu leisten. Ausnahmsweise hat der Gesetzgeber dem Träger der Sozialhilfe in bestimmten Fällen die Möglichkeit der darlehensweisen Hilfeleistung eingeräumt.
Dies ist zum Beispiel möglich, wenn die Leistungen voraussichtlich nur für kurze Dauer zu erbringen sind.
Genaue Informationen erhalten Sie beim zuständigen Sachbearbeiter.
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Hilfen bei Einkommensdefiziten (FB 56/200)Hilfen bei Einkommensdefiziten
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