Mietpreisüberwachung freifinanzierter Wohnraum

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Mietpreisüberwachung freifinanzierter Wohnraum

Verdachtsfällen auf Mietpreisüberhöhung im Sinne von § 5 Wirtschaftsstrafgesetz entstehen, soweit eine Überschreitung der ortsüblichen Vergleichsmiete (siehe Mietspiegel) um mehr als 20 v.H. festgestellt wird.

Im Ausnahmefall darf unter bestimmten Umständen die ortsübliche Miete bis zur Kostendeckung, maximal aber bis zu 50 v.H. überschritten werden.
In Fällen mit Überhöhungen der ortsüblich zulässigen Vergleichsmiete um mehr als 50 v.H. kann der strafrechtlich relevante Tatbestand des Mietwuchers gemäß § 291 Strafgesetzbuch vorliegen.

Stand: 13.09.2017

Mietpreisüberwachung freifinanzierter Wohnraum

Verdachtsfällen auf Mietpreisüberhöhung im Sinne von § 5 Wirtschaftsstrafgesetz entstehen, soweit eine Überschreitung der ortsüblichen Vergleichsmiete (siehe Mietspiegel) um mehr als 20 v.H. festgestellt wird.

Im Ausnahmefall darf unter bestimmten Umständen die ortsübliche Miete bis zur Kostendeckung, maximal aber bis zu 50 v.H. überschritten werden.
In Fällen mit Überhöhungen der ortsüblich zulässigen Vergleichsmiete um mehr als 50 v.H. kann der strafrechtlich relevante Tatbestand des Mietwuchers gemäß § 291 Strafgesetzbuch vorliegen.

Stand: 13.09.2017

Mietprüfung https://serviceportal.aachen.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/3217/show
Wohnungsaufsicht und Wohnraumerhaltung (FB Wohnen, Soziales und Integration)
Hackländerstraße 1 52058 Aachen
Fax 0241 432-56470

Frau

Lauscher

Löschungsbewilligungen, Mietspreisüberwachung, Wohnungsaufsicht T-Z

135

0241 432-56402
andrea.lauscher@mail.aachen.de