Straßenrechtliche Verträge
Straßenrechtliche Verträge
Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Verkehrsfläche (z. B. Verlegung privater Leitungen) ist i. d. R. der Abschluss eines Gestattungsvertrages erforderlich.
Handelt es sich um ein Standardverfahren (z. B. Vormauerung zur Wärmeschutzisolierung der Fassade oder Baugrubenverbau) ist die Abteilung Abteilung Straßenverkehr und Sondernutzungen im Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen zuständig.
Kosten
Nutzungsentgelt
Die Erhebung von Nutzungsentgelten richtet sich nach der Entgeltordnung für die Einräumung von Rechten zur sonstigen Benutzung des Straßeneigentums der Stadt Aachen
Verwaltungsgebühren
Die Verwaltungsgebühr für den Vertragsabschluss beträgt je nach Arbeitsaufwand zwischen
100,00 und 1.000,00 €
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Kontakt
Verwaltungs- und Vertragsangelegenheiten (FB 60/110)Verwaltungs- und Vertragsangelegenheiten
Lagerhausstraße 20
52064 Aachen
Telefon: 0241 432-6011
E-Mail: fb60-vertrag@mail.aachen.de