Kampfmittelbeseitigung

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Kampfmittelbeseitigung

Beseitigung von Kampfmitteln aus dem zweiten Weltkrieg

Auch heute noch gehen von Kampfmitteln (Bomben, Granaten etc.) aus dem Zweiten Weltkrieg Gefahren aus. Nach der Landesbauordnung (BauO NRW) müssen Baugrundstücke im Hinblick auf ihre Kampfmittelfreiheit für bauliche Anlagen geeignet sein. Dies ist insbesondere von Bedeutung bei Bauvorhaben, die in Bombenabwurfgebieten oder in ehemaligen Kampfgebieten des Zweiten Weltkrieges liegen und bei denen erhebliche Bodeneingriffe (i. d. R. > 80 cm) vorgenommen werden.

Das Team Verwaltungs- und Vertragsangelegenheiten der Stadt Aachen ist zuständige örtliche Ordnungsbehörde für die Kampfmittelbeseitigung im Stadtgebiet Aachen. Die Zuständigkeit in Sachen Kampfmittel liegt bei den Gebieten Alsdorf, Baesweiler, Eschweiler, Herzogenrath, Monschau, Roetgen, Simmerath, Stolberg (Rhld.) und Würselen bei der jeweiligen Ordnungsbehörde. Zur Unterstützung unterhält das Land NRW einen Kampfmittelbeseitigungsdienst bei der Bezirksregierung Düsseldorf, der auf Anforderung des Vertragsmanagementes Verdachtsflächen auf ihre Kampfmittelbelastung hin untersucht, bewertet und ggf. räumt.

Falls Sie (im Stadtgebiet Aachen) Gegenstände finden, bei denen es sich um Kampfmittel handeln könnte, halten Sie Abstand und informieren Sie unverzüglich den Fachbereich Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement (Hauptansprechpartnerin: Fr. Braun (Tel. 0241 432 6012), Teamleitung: Fr, Ströhle (Tel. 0241 432 6011), Vorzimmer des Fachbereichs: Fr. Kintzel (Tel. 0241 432 6009))

 
In dringenden Fällen steht Ihnen der Ordnungs- und Sicherheitsdienst (OSD) des Fachbereichs Sicherheit und Ordnung für Meldungen zur Verfügung. Die Leitstelle des OSD erreichen Sie sonntags bis donnerstags in der Zeit von 9.00 bis 1.00 Uhr, sowie freitags, samstags und vor Feiertagen von 11.00 bis 3.00 Uhr über die Hotline 0241/432-2801. Außerhalb der Dienstzeiten wird für Notfälle um Meldung bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle gebeten.

 

Luftbildauswertung
Die Luftbildauswertung als erster Arbeitsschritt der präventiven Kampfmittelbeseitigung dient zur Lokalisierung von Verdachtsflächen im beantragten Grundstück. Unter Verdachtsflächen versteht man Flächen, in denen eine konkrete oder potentielle Kampfmittelgefahr zum Zeitpunkt des Zweiten Weltkrieges vorlag.

In der Regel erfolgt die Überprüfung der Kampfmittelbelastung eines Grundstückes im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens. Für die Luftbildauswertung ist kein separater Antrag erforderlich. Eine Überprüfung kann jedoch auch außerhalb des Baugenehmigungsverfahrens durch den Grundstückseigentümer beantragt werden. Hierzu nutzen Sie bitte den Antrag auf Luftbildauswertung. Sollten Sie Hilfe beim Ausfüllen des Antragsformulars benötigen oder weitere Fragen haben, stehen wir gerne unter den angegebenen Kontaktdaten zur Verfügung.

Hinweise

  • Falls Sie bereits einen Bauantrag bei der Stadt Aachen eingereicht haben oder dies zeitnah beabsichtigen, brauchen Sie keinen separaten Antrag auf Luftbildauswertung zu stellen.
  • Voraussetzung für eine Antragstellung ist eine geplante Baumaßnahme mit einem erheblichen Bodeneingriff.
  • Anträge, die lediglich zum Zwecke der Wertermittlung eines Grundstückes gestellt werden, werden nicht bearbeitet.

Kampfmitteluntersuchung (Oberflächen-, Tiefensondierung)
Stellt sich im Rahmen der Luftbildauswertung heraus, dass es Hinweise auf Kampfhandlungen oder gar konkrete Verdachtspunkte im beantragten Bereich gibt, ist ein Antrag auf Kampfmitteluntersuchung bei dem Vertragsmanagement zu stellen.
 
Dem Antrag ist das unterzeichnete Beiblatt Betretungserlaubnis und Erklärung über die Leitungsfreiheit beizufügen. Sofern Leitungen im beantragten Bereich vorhanden sind, sind entsprechende Bestandspläne einzureichen. Ggf. sind im Vorfeld auch vorbereitende Maßnahmen durchzuführen.

Unterlagen

Luftbildauswertung: Antrag auf Luftbildauswertung (in den Downloads)

Kampfmitteluntersuchung (Oberflächen-, Tiefensondierung, konkrete Verdachte): Antrag auf Kampfmitteluntersuchug sowie Betretungserlaubnis und Erklärung Leitungsfreiheit (s. Downloads)

Die Anträge richten Sie bitte an die Stadt Aachen, Vertragsmanagement, FB 60/112, 52058 Aachen oder per Mail an Kampfmittel@mail.aachen.de

Kosten

Die Kosten für die Überprüfung von Grundstücken (Luftbildauswertung, Oberflächen-, Tiefensondierung) werden vom Land Nordrhein-Westfalen getragen. Bezüglich der Erstattung der anfallenden Kosten für die Kampfmittelbeseitigung wird auf den Runderlass des Innenministeriums vom 09.11.2007 (s. Downloads) verwiesen.