Gestattungsverträge (Straßenraum)
Gestattungsverträge (Straßenraum)
Kontakt: sondernutzung@mail.aachen.de
Wenn Sie nicht nur vorübergehend den öffentlichen Straßenraum z.B. für
- Baustellenzufahrten
- Grundstückzufahrten
- Kabelbrücken
- Abgrabungen
- Überbauungen
- Kellerlichtschächte
- Rückverankerungen
- Rampen, Geländer, Fahnen, Stelen, Maste, Leitungen Bodenhülsen
nutzen möchten, ist der Abschluss eines Gestattungsvertrages erforderlich. Erst nach Abschluss dieses Vertrages dürfen die Arbeiten beginnen.
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Kontakt
Straßenverkehr und Sondernutzungen (Aachen-Mitte) (FB 68/400)Straßenverkehr und Sondernutzungen (Aachen-Mitte)
Lagerhausstraße 20
52064 Aachen
Telefon:
E-Mail: strassenverkehrsbehoerde@mail.aachen.de