Akteneinsicht Bauakten

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Akteneinsicht Bauakten

Altakteneinsichtsberechtigt sind Eigentümer*innen, Erben und Personen mit Vollmacht

Unterlagen

Eigentümer*innen
Als Nachweis sind vorzulegen: 

  • Abgabenbescheid des laufenden Jahres oder
  • notarieller Kaufvertrag (keine Vorverträge, nicht älter als 1 Jahr) oder
  • Grundbuchauszug des Amtsgericht (nicht älter als 1 Jahr)

Vorlage nur in Verbindung mit einem gültigen Personalausweis, Reisepass oder Führerschein

Erben
Als Nachweis sind vorzulegen:

  • Erbschein und Eigentumsnachweis (s.o.)

Vorlage nur in Verbindung mit einem gültigen Personalausweis, Reisepaß oder Führerschein

Andere Personen
Als Nachweis sind vorzulegen

  • Eigentumsnachweis (s.o.) und Vollmacht Eigentümer*in

Kosten

Akteneinsicht je Objekt und angefangener halben Stunde 12,50 Euro

Ablichtungen kostenpflichtig

Kontakt

Infopunkt Bauaufsicht (FB 63/120)
Infopunkt Bauaufsicht
Lagerhausstraße 20
52064 Aachen
Telefon: 0241 432-63120
E-Mail: bauaufsicht.infopunkt@mail.aachen.de

Zuständige Kontaktpersonen