Antrag auf Auskunft aus dem Kataster über altlastenverdächtige Flächen und Altlasten der Stadt Aachen
Antrag auf Auskunft aus dem Kataster über altlastenverdächtige Flächen und Altlasten der Stadt Aachen
Nach § 8 Landesbodenschutzgesetz (LBodSchG) - Kataster über altlastverdächtige Fläche - ist die Untere Bodenschutzbehörde dazu verpflichtet, ein Kataster über altlastverdächtige Flächen und Altlasten zu führen. Der Bürger / Die Bürgerin (Eigentümer / Eigentümerin oder eine bevollmächtigte Person) kann auf Antrag einen Auszug aus dem Kataster erhalten.
Die Dienstleistung umfasst, nachdem der Antrag gestellt wurde, eine Aktenrecherche aus dem eigenen Kataster und kann darüber hinaus noch weitere Recherchearbeit im Stadtarchiv und/oder der Bauaufsicht nach sich ziehen, falls noch keine bis dato ausreichende Recherche erfolgt ist.
Nach der Recherche erfolgt die Auskunft in schriftlicher Form. Dieses Dokument wird zusammen mit dem Gebührenbescheid versendet.
Kosten
Für die Erteilung der Auskunft wird auf der Grundlage des § 5 des Umweltinformationsgesetzes Nordrtiein-Westfalen (UIG NRW) vom 29.03.2007 (GV NW 2007 S.142) in Verbindung mit der Tarifstelle 15c.1.2.1 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung vom 03.07.2001 (GV. NW. S. 262) in den jeweils geltenden Fassungen eine vom Arbeitsaufwand abhängige Gebühr erhoben.
Hierbei wird ein Stundensatz von derzeit 70 Euro zugrunde gelegt.
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Kontakt
Altlasten und Bodenschutz, Untere Abfallwirtschaftsbehörde, Untere Bodenschutzbehörde (FB 36/500)Altlasten und Bodenschutz, Untere Abfallwirtschaftsbehörde, Untere Bodenschutzbehörde
Maria-Theresia-Allee 38
52058 Aachen
Telefon:
E-Mail: umwelt@mail.aachen.de