Antrag auf Auskunft aus dem Kataster über altlastenverdächtige Flächen und Altlasten der Stadt Aachen

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Antrag auf Auskunft aus dem Kataster über altlastenverdächtige Flächen und Altlasten der Stadt Aachen

Nach § 8 Landesbodenschutzgesetz (LBodSchG)  - Kataster über altlastverdächtige Fläche - ist die Untere Bodenschutzbehörde dazu verpflichtet, ein Kataster über altlastverdächtige Flächen und Altlasten zu führen. Der Bürger / Die Bürgerin (Eigentümer / Eigentümerin oder eine bevollmächtigte Person) kann auf Antrag einen Auszug aus dem Kataster erhalten.

Die Dienstleistung umfasst, nachdem der Antrag gestellt wurde, eine Aktenrecherche aus dem eigenen Kataster und kann darüber hinaus noch weitere Recherchearbeit im Stadtarchiv und/oder der Bauaufsicht nach sich ziehen, falls noch keine bis dato ausreichende Recherche erfolgt ist.

Nach der Recherche erfolgt die Auskunft in schriftlicher Form. Dieses Dokument wird zusammen mit dem Gebührenbescheid versendet.

Kosten

Für die Erteilung der Auskunft wird auf der Grundlage des § 5 des Umweltinformationsgesetzes Nordrtiein-Westfalen (UIG NRW) vom 29.03.2007 (GV NW 2007 S.142) in Verbindung mit der Tarifstelle 15c.1.2.1 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung vom 03.07.2001 (GV. NW. S. 262) in den jeweils geltenden Fassungen eine vom Arbeitsaufwand abhängige Gebühr erhoben.

Hierbei wird ein Stundensatz von derzeit 70 Euro zugrunde gelegt.

Antrag auf Auskunft aus dem Kataster über altlastenverdächtige Flächen und Altlasten der Stadt Aachen

Nach § 8 Landesbodenschutzgesetz (LBodSchG)  - Kataster über altlastverdächtige Fläche - ist die Untere Bodenschutzbehörde dazu verpflichtet, ein Kataster über altlastverdächtige Flächen und Altlasten zu führen. Der Bürger / Die Bürgerin (Eigentümer / Eigentümerin oder eine bevollmächtigte Person) kann auf Antrag einen Auszug aus dem Kataster erhalten.

Die Dienstleistung umfasst, nachdem der Antrag gestellt wurde, eine Aktenrecherche aus dem eigenen Kataster und kann darüber hinaus noch weitere Recherchearbeit im Stadtarchiv und/oder der Bauaufsicht nach sich ziehen, falls noch keine bis dato ausreichende Recherche erfolgt ist.

Nach der Recherche erfolgt die Auskunft in schriftlicher Form. Dieses Dokument wird zusammen mit dem Gebührenbescheid versendet.

Für die Erteilung der Auskunft wird auf der Grundlage des § 5 des Umweltinformationsgesetzes Nordrtiein-Westfalen (UIG NRW) vom 29.03.2007 (GV NW 2007 S.142) in Verbindung mit der Tarifstelle 15c.1.2.1 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung vom 03.07.2001 (GV. NW. S. 262) in den jeweils geltenden Fassungen eine vom Arbeitsaufwand abhängige Gebühr erhoben.

Hierbei wird ein Stundensatz von derzeit 70 Euro zugrunde gelegt.

Verdachtsflächenkataster, Altlastenauskunft, Schädliche Bodenveränderung, SBV Flächen, Altlasten, Altlastenkataster, Altablagerung, Altstandorte https://serviceportal.aachen.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/2910370/show
Altlasten und Bodenschutz, Untere Abfallwirtschaftsbehörde, Untere Bodenschutzbehörde
Maria-Theresia-Allee 38 52058 Aachen

Herr

Alexander

Seite

Sachbearbeitung

SG 30

0241 432-36522
alexander.seite@mail.aachen.de

Frau

Dr.

Frey-Wehrmann

Fachbereich Klima und Umwelt - Sachbearbeitung

SG 29

0241 432-36520
susanne.frey.wehrmann@mail.aachen.de

Herr

Lürkens

Fachbereich Klima und Umwelt - Sachbearbeitung

SG 31

0241 432-36521
martin.luerkens@mail.aachen.de

Herr

Sieben

Fachbereich Klima und Umwelt - Sachbearbeitung

SG 23

0241 432-36524
stefan.sieben@mail.aachen.de

Herr

Quil

Fachbereich Klima und Umwelt - Sachbearbeitung

SG 30

0241 432-36523
lutz.quil@mail.aachen.de