Landschaftsplan: Untere Naturschutzbehörde

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Landschaftsplan: Untere Naturschutzbehörde

Ein Landschaftsplan ist das Instrument der Landschaftsplanung auf der Ebene der Städte und Gemeinden. Orientiert an den Zielen und Grundsätzen des Naturschutzes und der Landschaftspflege (§ 1 und 2 Bundesnaturschutzgesetz) stellt er die konkreten räumlichen und inhaltlichen Erfordernisse und die daraus abzuleitenden Maßnahmen und Ziele zum Schutz sowie zur Pflege und Entwicklung der Landschaft im baulichen Außenbereich dar.

Der Landschaftsplan wird in NRW von den Kreisen und kreisfreien Städten auf der Grundlage eines gesetzlich vorgeschriebenen demokratischen Verfahrens in intensiver Zusammenarbeit mit allen gesellschaftlichen Kräften und den Bürger*innen aufgestellt und als Satzung beschlossen.

Den Landschaftsplan selbst finden Sie im Geoinformationssystem der Stadt Aachen. (Ein Klick auf den Begriff "Landschaftsplanauszug" aktiviert die gewünschte Ansicht.)

Kontakt

Fachbereich Klima und Umwelt FB 36 (FB 36/000)
Fachbereich Klima und Umwelt FB 36
Maria-Theresia-Allee 38
52058 Aachen
Telefon: 0241 432-36001
E-Mail: umwelt@mail.aachen.de

Weiterführende Informationen

www.aachen.de/landschaftsplan