Artenschutz
Artenschutz
Die Aufgabe des Artenschutzes in der unteren Naturschutzbehörde besteht insbesondere darin, das Artenschutzrecht umzusetzen.
Hier werden im Rahmen von Genehmigungsverfahren die Einhaltung der artenschutzrechtlichen Vorschriften geprüft, ggfs. Ausnahmen oder Befreiungen erteilt.
Soweit erforderlich werden Auflagen und Maßnahmen festgelegt, um Beeinträchtigungen streng oder besonders geschützter Arten zu vermeiden oder auszugleichen.
Darüber hinaus werden die Einhaltung der artenschutzrechtlichen Bestimmungen überwacht.
Für den Handelsartenschutz (z.B. Meldepflicht bei Schildkröten) ist das Umweltamt der Städteregion Aachen zuständig.
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Kontakt
Untere Naturschutzbehörde, Artenschutz (FB 36/401)Untere Naturschutzbehörde, Artenschutz
Maria-Theresia-Allee 38
52058 Aachen
Telefon:
E-Mail: umwelt@mail.aachen.de