Abfallrecht

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Abfallrecht

Die Untere Abfallwirtschaftsbehörde ist für die Überwachung der Entsorgung insbesondere gefährlicher Abfälle zuständig. Grundlage hierfür ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Zusätzlich gibt es eine Vielzahl von weiteren Gesetzen und Verordnungen, die im Abfallrecht eine Rolle spielen, z. B. Elektro- und Elektronikgerätegesetz, Anzeige- und Erlaubnisverordnung, Nachweisverordnung, Altfahrzeugverordnung, Verpackungsgesetz

Kontakt

Fachbereich Klima und Umwelt FB 36 (FB 36/000)
Fachbereich Klima und Umwelt FB 36
Maria-Theresia-Allee 38
52058 Aachen
Telefon: 0241 432-36001
E-Mail: umwelt@mail.aachen.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Sandra Schneider:
Tel: 0241 432-36525