Wohnraumförderungsprogramm mitgeDACHt

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Wohnraumförderungsprogramm mitgeDACHt

Sofortprogramm zur Generierung von zusätzlichen Wohneinheiten

Bezahlbarer Wohnraum wird immer knapper. Auch der Aachener Wohnungsmarkt ist von dieser Entwicklung betroffen. Insbesondere fehlt es an bezahlbarem Wohnraum für ältere Menschen, Studierende und Familien (vgl. Wohnungsmarktbericht). Mit dem Ziel, mögliche Nachverdichtungspotenziale im Stadtgebiet optimal nutzbar zu machen, hat der Rat der Stadt Aachen in seiner Sitzung vom 13. März 2024 rückwirkend zum Januar 2024 beschlossen, das „Sofortprogramm zur Generierung von zusätzlichen Wohneinheiten“ im Jahr 2024 fortzuführen und weitere Wohnbaupotentiale in Bestandsgebäuden zu erschließen.

Ziel dieses Förderprogramms war bislang, durch eine mögliche Nutzung von noch nicht ausgebauten Dachgeschossen oder Aufstockungspotenzialen zur Wohnraumversorgung in Aachen beizutragen. Dabei wurde Eigentümer*innen ein Anreiz geboten, durch fachkundige Architekt*innen, Gutachter*innen oder Statiker*innen die Möglichkeit zum Ausbau noch nicht genutzter Dachräume oder potenzieller Aufstockungsmöglichkeiten prüfen zu lassen.

Mit Blick auf eine nachhaltige und effiziente Raumnutzung für das Wohnen in verschiedenen Lebensphasen und Haushaltskonstellationen, auf Barrierefreiheit sowie eine Aufteilung der eigenen Immobilie in mehrere Wohneinheiten, wurde im Rat die vorliegende Förderung erweitert und eine Aufteilung in zwei Förderphasen vorgenommen. Damit soll die Wahrscheinlichkeit der Umsetzung entsprechender Anpassungen von Bestandsimmobilien zur Generierung zusätzlicher Wohnraumoptionen gestärkt werden.

Gefördert werden die Honorarkosten für die fachliche Erstberatungen durch Architekt*innen, Statiker*innen, Gutachter*innen oder Bauingenieur*innen zur Abtrennung/Umgestaltung von zusätzlichen Wohneinheiten. Die Beratung kann dabei alle Gebäudeteile umfassen; auch Außenanlagen können im Hinblick auf die Generierung von zusätzlichen Eingangssituationen einbezogen werden. Förderungsfähig sind ausschließlich Objekte innerhalb des Stadtgebietes Aachen.

Das Förderprogramm gliedert sich in zwei Stufen:

1. Stufe:

In der ersten Stufe ist ein Antrag auf Förderung gemäß der Anlage 1 des Förderprogramms beim Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration, FB 56/310, E-Mail: wohnbaukoordination@mail.aachen.de einzureichen. Die fachliche Erstberatung wird pro Objekt mit einem Betrag von maximal 2.000 Euro bezuschusst.
 

2. Stufe:

In der zweiten Stufe ist mit dem Bauantrag ein weiterer Antrag gemäß der Anlage 2 des Förderprogramms beim Fachbereich Bauaufsicht; FB 63 einzureichen. Wird durch den Fachbereich Bauaufsicht bestätigt, dass eine weitere Wohneinheit generiert wird, so kann eine weitere pauschale Förderung von 2.000 Euro ausgezahlt werden.

Weitere Informationen können Sie der aktuellen Förderrichtlinie entnehmen.

 

Hinweise:

Bitte beachten Sie, dass kein Anspruch auf Förderung besteht. Sobald die jährlichen Fördermittel verbraucht sind, kann keine weitere Auszahlung erfolgen. Die Vorlage von Verwendungsnachweisen (z.B. Rechnungen) ist erforderlich. Sollte kein Verwendungsnachweis erbracht werden, sind die bewilligten Fördermittel zu erstatten.

Weitere Förderprogramme:

Die Stadt Aachen unterstützt Sie beim Umbau Ihrer Häuser zu klimafreundlichen Gebäuden mit dem Förderprogramm zu energieeffizienten Maßnahmen in Gebäuden. Im Rahmen des Förderprogramms gibt es Zuschüsse für Maßnahmen an der Gebäudehülle, wie bspw. Gebäudedämmung oder Fensteraustausch und Investitionen in die Haustechnik. Einen besonderen Fokus legt die Förderung dabei auf den Einsatz von ökologischen Dämmstoffen und erneuerbaren Energien und bietet hier besonders attraktive Rahmenbedingungen für den Umbau Ihrer Gebäude.


Die Voraussetzungen zur Förderung, Informationen zur Beantragung und die Förderrichtlinie finden Sie auf: www.aachen.de/altbau

Weitere Informationen finden Sie auf www.aachen.de/foerdergelder

 

Ansprechpartner:
Andreas Morawe
Wohnbaukoordination
Telefon: 0241-432 56308
E-Mail: wohnbaukoordination@mail.aachen.de

 

Wohnraumförderungsprogramm mitgeDACHt

Bezahlbarer Wohnraum wird immer knapper. Auch der Aachener Wohnungsmarkt ist von dieser Entwicklung betroffen. Insbesondere fehlt es an bezahlbarem Wohnraum für ältere Menschen, Studierende und Familien (vgl. Wohnungsmarktbericht). Mit dem Ziel, mögliche Nachverdichtungspotenziale im Stadtgebiet optimal nutzbar zu machen, hat der Rat der Stadt Aachen in seiner Sitzung vom 13. März 2024 rückwirkend zum Januar 2024 beschlossen, das „Sofortprogramm zur Generierung von zusätzlichen Wohneinheiten“ im Jahr 2024 fortzuführen und weitere Wohnbaupotentiale in Bestandsgebäuden zu erschließen.

Ziel dieses Förderprogramms war bislang, durch eine mögliche Nutzung von noch nicht ausgebauten Dachgeschossen oder Aufstockungspotenzialen zur Wohnraumversorgung in Aachen beizutragen. Dabei wurde Eigentümer*innen ein Anreiz geboten, durch fachkundige Architekt*innen, Gutachter*innen oder Statiker*innen die Möglichkeit zum Ausbau noch nicht genutzter Dachräume oder potenzieller Aufstockungsmöglichkeiten prüfen zu lassen.

Mit Blick auf eine nachhaltige und effiziente Raumnutzung für das Wohnen in verschiedenen Lebensphasen und Haushaltskonstellationen, auf Barrierefreiheit sowie eine Aufteilung der eigenen Immobilie in mehrere Wohneinheiten, wurde im Rat die vorliegende Förderung erweitert und eine Aufteilung in zwei Förderphasen vorgenommen. Damit soll die Wahrscheinlichkeit der Umsetzung entsprechender Anpassungen von Bestandsimmobilien zur Generierung zusätzlicher Wohnraumoptionen gestärkt werden.

Gefördert werden die Honorarkosten für die fachliche Erstberatungen durch Architekt*innen, Statiker*innen, Gutachter*innen oder Bauingenieur*innen zur Abtrennung/Umgestaltung von zusätzlichen Wohneinheiten. Die Beratung kann dabei alle Gebäudeteile umfassen; auch Außenanlagen können im Hinblick auf die Generierung von zusätzlichen Eingangssituationen einbezogen werden. Förderungsfähig sind ausschließlich Objekte innerhalb des Stadtgebietes Aachen.

Das Förderprogramm gliedert sich in zwei Stufen:

1. Stufe:

In der ersten Stufe ist ein Antrag auf Förderung gemäß der Anlage 1 des Förderprogramms beim Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration, FB 56/310, E-Mail: wohnbaukoordination@mail.aachen.de einzureichen. Die fachliche Erstberatung wird pro Objekt mit einem Betrag von maximal 2.000 Euro bezuschusst.
 

2. Stufe:

In der zweiten Stufe ist mit dem Bauantrag ein weiterer Antrag gemäß der Anlage 2 des Förderprogramms beim Fachbereich Bauaufsicht; FB 63 einzureichen. Wird durch den Fachbereich Bauaufsicht bestätigt, dass eine weitere Wohneinheit generiert wird, so kann eine weitere pauschale Förderung von 2.000 Euro ausgezahlt werden.

Weitere Informationen können Sie der aktuellen Förderrichtlinie entnehmen.

 

Hinweise:

Bitte beachten Sie, dass kein Anspruch auf Förderung besteht. Sobald die jährlichen Fördermittel verbraucht sind, kann keine weitere Auszahlung erfolgen. Die Vorlage von Verwendungsnachweisen (z.B. Rechnungen) ist erforderlich. Sollte kein Verwendungsnachweis erbracht werden, sind die bewilligten Fördermittel zu erstatten.

Weitere Förderprogramme:

Die Stadt Aachen unterstützt Sie beim Umbau Ihrer Häuser zu klimafreundlichen Gebäuden mit dem Förderprogramm zu energieeffizienten Maßnahmen in Gebäuden. Im Rahmen des Förderprogramms gibt es Zuschüsse für Maßnahmen an der Gebäudehülle, wie bspw. Gebäudedämmung oder Fensteraustausch und Investitionen in die Haustechnik. Einen besonderen Fokus legt die Förderung dabei auf den Einsatz von ökologischen Dämmstoffen und erneuerbaren Energien und bietet hier besonders attraktive Rahmenbedingungen für den Umbau Ihrer Gebäude.


Die Voraussetzungen zur Förderung, Informationen zur Beantragung und die Förderrichtlinie finden Sie auf: www.aachen.de/altbau

Weitere Informationen finden Sie auf www.aachen.de/foerdergelder

 

Ansprechpartner:
Andreas Morawe
Wohnbaukoordination
Telefon: 0241-432 56308
E-Mail: wohnbaukoordination@mail.aachen.de

 

OZG-ID 10550, https://serviceportal.aachen.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/2597817/show
Planungsabteilung
Hackländerstraße 1 52058 Aachen