Schrägaufzug

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Schrägaufzug

Das Aufstellen eines Schrägaufzuges bedarf einer vorherigen Genehmigung durch den Fachbereich Mobilität und Verkehr. Der Antrag ist von der aufstellenden Firma zu stellen. Hierbei sind die exakte Position des Aufzuges anzugeben sowie ein maßstabsgerechter Lageplan einzureichen.

Der Antrag ist spätestens drei Wochen vor dem geplanten Beginn der Sondernutzung vorzulegen. In begründeten Fällen kann die Frist nach vorheriger Absprache verkürzt werden. Die Sondernutzung darf erst nach Erteilung der erforderlichen Erlaubnisse in Anspruch genommen werden.

Der Genehmigung unterliegt auch jede Erweiterung oder Änderung der genehmigten Sondernutzung.

Kontakt

Sondernutzung (FB 68/420)
Sondernutzung
Lagerhausstraße 20
52058 Aachen
Telefon:
E-Mail: sondernutzung@mail.aachen.de

Zuständige Kontaktpersonen