Recyclinghof: Anliefervollmacht

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Recyclinghof: Anliefervollmacht

Haben Sie Abfall der zum Recyclinghof muss, können aber nicht selbst den Abfall wegbringen? 
In diesem Fall können Sie Bekannten, Verwandten durch die Ausstellung einer Anliefererlaubnis die Vollmacht erteilen ihren Abfall auf demRecyclinghof zu entsorgen, auch wenn diese nicht aus Aachen kommen oder dort wohnen. 
Laden Sie hier einfach das Dokument als PDF Datei herunter und füllen Sie dieses aus. Die Vollmacht muss dann unterschrieben beim Recyclinghof vorgezeigt werden.

Leitfaden zur Ausstellung der Vollmachten: 
Im Grundsatz hat der Abfallerzeuger immer selber zum Recyclinghof zu fahren.
Ausnahmefälle: bei Verhinderungen kann es wenige Ausnahmen geben, zum Beispiel wenn die Großmutter nicht laufen kann oder der Abfallerzeuger sich beispielsweise das Bein gebrochen hat.
 
Wann ist eine Vollmacht auszustellen?
Sollte ein Familienmitglied, dass nicht in Aachen wohnhaft ist und/oder mit nicht gleichem Nachnamen, sprich z.B. Schwiegersohn für Schwiegermutter, anliefern wollen, so benötigt es eine Anliefervollmacht.  
Fällt der Abfallerzeuger nicht zu den Beispielen der oben genannten Ausnahmen, sollte er bei der Anlieferung dabei sein

  • Unter Nachbarn 
    Beispielfall: Herr XYZ, wohnhaft in Aachen, war selber bereits die letzten Tage entladen auf dem RH und wurde erkannt. Sollte er sodann für die ältere Nachbarin Frau ABC entsorgen möchten, muss eine Vollmacht ausgestellt werden.
    Nachbar und Erzeuger müssen beide in Aachen wohnhaft sein und in unmittelbarer Nähe zueinander wohnen.
  • Für Hausmeister, die für Wohnheime entsorgen, müssen auch dort beschäftigt sein, um gewerbliche Hausmeisterservices ausschließen zu können. 
    Beispiel: Betreuteswohnen: Die älteren Damen oder Herren sind meistens selber nicht in der Lage ihre Abfälle zu entsorgen, dies übernimmt sodann ja ein MA des Betreutenwohnens.