Pfandleihgewerbe

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Pfandleihgewerbe

Sie möchten das Geschäft eines Pfandleihers oder Pfandvermittlers betreiben? Dazu benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Behörde. Rufen Sie uns gerne an oder schreiben Sie uns.

Kosten

Die Gebühr für die Erteilung der Erlaubnis beträgt 750,00 €.

Bei schriftlicher Antragsstellung wird Ihnen ein Gebührenbescheid über den o.a. Betrag zugeschickt.

Kontakt

Bewachungs-, Pfandleih- und Versteigerungsgewerbe, Festsetzung von Märkten, Ausstellungen und Volksfesten (FB 32/320)
Bewachungs-, Pfandleih- und Versteigerungsgewerbe, Festsetzung von Märkten, Ausstellungen und Volksfesten
Peterstraße 44-46
52062 Aachen
Telefon: 0241 432-32328
E-Mail: fb32-320allgemeinesgewerberecht@mail.aachen.de

Zuständige Kontaktpersonen

Pfandleihgewerbe

Sie möchten das Geschäft eines Pfandleihers oder Pfandvermittlers betreiben? Dazu benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Behörde. Rufen Sie uns gerne an oder schreiben Sie uns.

Die Gebühr für die Erteilung der Erlaubnis beträgt 750,00 €.

Bei schriftlicher Antragsstellung wird Ihnen ein Gebührenbescheid über den o.a. Betrag zugeschickt.

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Bewachungs-, Pfandleih- und Versteigerungsgewerbe, Festsetzung von Märkten, Ausstellungen und Volksfesten
Peterstraße 44-46 52062 Aachen
Telefon 0241 432-32328
Fax 0241 413541-32399

Frau

Sobczyk

Sachbearbeiterin Aachen-Mitte

01.11.2

0241 432-32328