Veranstaltungen gewerblich

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Veranstaltungen gewerblich

Sie möchten eine Ausstellung, Messe oder einen Jahrmarkt in Aachen ausrichten?

Für solche gewerblichen Veranstaltungen (z.B. Volksfeste, Jahrmärkte, Spezialmärkte, Ausstellungen oder Messen) können bei der hiesigen Dienststelle beantragt werden. Die mit einer erteilten Festsetzung verbundenen Marktprivilegien stellen die Marktteilnehmer*innen von bestimmten Verpflichtungen frei. So gelten z.B. erleichterte Bedingungen hinsichtlich der Gewerbeanzeige, des Ladenschlusses, des Verabreichens von Speisen und Getränken sowie dem Erfordernis einer Reisegewerbekarte.

Fristen

Beachten Sie, dass Anträge auf Festsetzung mindestens 2 Monate vor dem Beginn der geplanten Veranstaltung unter Vorlage der im hinterlegten Merkblatt aufgeführten Unterlagen, gestellt werden müssen.

Kosten

Der Gebührenrahmen für die Festsetzung gewerblicher Veranstaltungen beträgt je nach Verwaltungsaufwand zwischen 50,00 bis 3.000,00 €. Bei schriftlicher Antragsstellung wird Ihnen ein Gebührenbescheid über den o.a. Betrag zugeschickt.

Hinweise und Besonderheiten

Sollten Sie die Veranstaltung auf öffentlicher Fläche/öffentlichem Platz planen, so muss außerdem gegebenenfalls ein Antrag auf Durchführung einer Veranstaltung bzw. Antrag auf Sondernutzung beim Fachbereich Sicherheit und Ordnung, Dienststelle Sondernutzungen auf öffentlichen Verkehrsflächen für Veranstaltungen (Aachen-Mitte) und zentrale Ansprechstelle der Stadt Aachen für Großveranstaltungen und Sicherheitskonzepte (FB 32/24) gestellt werden.