Beratung Wohnraumförderung

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Beratung Wohnraumförderung

Was ist Wohnraumförderung und welches Ziel verfolgt sie?

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert Wohnraum mit langfristigen preiswerten und teilweise zinslosen Darlehen. Auf Antrag werden darüber hinaus Tilgungsnachlässe auf die gewährten Darlehen gewährt.

Im Gegenzug werden hierdurch Mietpreis- und Belegungsbindungen erzeugt, die insbesondere den Personengruppen zu Gute kommen, die bei der Wohnraumversorgung benachteiligt und aufgrund ihrer Einkommenssituation auf preiswerten Wohnraum angewiesen sind.

Die Wohnraumförderung hat das Ziel, für Menschen, die sich am Markt nicht angemessen selber versorgen können, Wohnraum zu schaffen bzw. bestehenden Wohnraum an die Erfordernisse des demographischen Wandels anzupassen und energetisch nachzurüsten.

Darüber hinaus werden qualitative Anforderungen an den Wohnraum gestellt, die auf die jeweiligen Bedarfe der Personengruppen (Familien, Haushalte mit Kindern, Schwangere, Ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen, Studierende) zugeschnitten sind.

Die Förderung umfasst sowohl den Mietwohnungsbau als auch den Erwerb oder Bau eines Eigenheimes bzw. einer Eigentumswohnung.

  • Förderung von Mietwohnungen und Mieteinfamilienhäusern durch Neubau
  • Förderung von Mietwohnungen und Mieteinfamilienhäusern durch bauliche Maßnahmen im Bestand
  • Förderung von Gruppenwohnungen für ältere, pflegebedürftige oder behinderte Menschen und Studierende
  • Förderung von Wohnheimplätzen für Studierende
  • Förderung von Wohnraum für Menschen mit Behinderung in Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot
  • Förderung von Neubau und Ersterwerb, sowie Neuschaffung durch Erweiterung und Änderung von selbstgenutztem Wohneigentum
  • Förderung von nicht preisgebundenen Wohnungen (mittelbare Belegung)
  • Förderung der Standortaufbereitung(*)
  • Förderung der Modernisierung von Wohnraum

Die wesentlichen Rahmenbedingungen der einzelnen Förderbausteine können Sie in den jeweiligen Merkblättern einsehen.

       (*)Die Förderung der Standortaufbereitung ist in allen Förderbausteinen mit Ausnahme der Modernisierung von Wohnraum zusätzlich möglich.

Sie interessieren sich für Wohnraumförderung und benötigen eine individuelle Beratung? Dann vereinbaren Sie einen Termin unter 0241 / 432-56308 oder wohnraumfoerderung@mail.aachen.de.

 

Aachener Modell zur kommunalen Wohnungsbauförderung

Das Aachener Modell zur kommunalen Wohnungsbauförderung verfolgt das Ziel, preiswerten Wohnraum in höherpreisigen Wohnlagen innerhalb Aachens über längeren Zeitraum zu ermöglichen.

Bei der Bebauung geeigneter städtischer Grundstücke, deren Vergabe im Erbbaurecht erfolgt,  wird hierzu die  Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen mit einer ergänzenden kommunalen Förderung verbunden.

Die kommunale Förderung zielt dabei auf eine kostengünstige Bereitstellung des (städtischen) Baugrundes ab. Im Gegenzug geht der Erbpachtnehmer eine über den abzuschließenden Erbpachtvertrag vereinbarte Verlängerung der Mietpreis- und Belegungsbindung zugunsten wohnberechtigter Haushalte ein.    

Weitere Informationen finden Sie in den zum Download bereitgestellten Unterlagen.