Mietwohnungsbau
Mietwohnungsbau
Wohnbauförderung, Wohnungsbau, Wohnheime, behinderte Menschen, Mieteinfamilienhäuser
Was ist zu tun?
- Vereinbarung eines Gesprächstermins zur Vorstellung der geplanten Maßnahme. (Bitte Lageplan mitbringen! Architektenpläne sind nicht erforderlich). Bei diesem Gespräch wird die grundsätzliche Förderbarkeit, sowie das nachfrageorientierte Wohnungsgemenge (Wohnungsgrößen) festgelegt.
- Beratungsgespräch über Fördermodalitäten:
- Fördermöglichkeiten
- Höhe der Förderung
- Darlehenskonditionen
- Förderungsbedingungen (Höchstmiete, Bindungen, Baubeginn etc.)
- technische Fördervoraussetzungen (möglichst mit Vorentwurfsplänen)
- Einreichung des Förderantrages nach Mustervordruck mit Plänen (je 4-fach) beim Fachbereich Wohnen
Beteiligte:
- Städteregion Aachen als Bewilligungsbehörde
- NRW.Bank
- Abschluss der Darlehensverträge
- Durchführung der Bonitätsprüfung
- Auszahlung der Fördermittel
- Fachbereich Bauaufsicht der Stadt Aachen
- Baugenehmigung
- Erteilung des Vorprüfstempels
- Baulasten
- Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
- Prüfung der städtebaulichen Voraussetzungen
- Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung der Stadt Aachen
- Grundstücksbewertung
- Bodenwerte
- Fachbereich Immobilienmanagement der Stadt Aachen
- Städtische Grundstücke
- Kaufpreisnachlässe für städtische Grundstücke
- Fachbereich Umwelt
- Lärmschutz
- Umweltverträglichkeitsprüfung
- AltlastenNeu- und Ausbau und Erweiterung von Mietwohnungen ohne Bindung bei Einräumung von Benennungsrechten an freien oder frei werdenden Ersatzwohnungen.Ablauf siehe Mietwohnungsbau; zuzüglich weiterer Mittel für die Aufbereitung bei Brachflächenförderung zusätzlich erforderlich:
- Standortaufbereitung beim Bau von Sozialwohnungen
- Mittelbare Belegung
- Gutachten zur Gefährdungsabschätzung
- Kostenvoranschläge über Sanierungsmaßnahmen.
Stand: 25.04.2018
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Kontakt
Wohnbauentwicklung (FB 56/310)Wohnbauentwicklung
Hackländerstraße 1
52058 Aachen
Telefon:
E-Mail: wohnen-soziales-integration@mail.aachen.de