Einwohnerfragestunde

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Einwohnerfragestunde

Einwohnerfragestunde

Die erste Stunde der Ratssitzungen ist grundsätzlich für Fragen der Einwohnerinnen und Einwohner reserviert. Die Einwohnerfragestunde ist explizit auch für Kinder und Jugendliche zugänglich.

Jede Einwohnerin und jeder Einwohner kann zu einem Thema eine Frage an die Oberbürgermeisterin bzw. den Oberbürgermeister, ein Ratsmitglied oder eine Fraktion stellen. Jedoch müssen die Fragen den Aufgabenbereich der Stadt Aachen zum Gegenstand haben und dürfen nicht beurteilend oder bewertend sein. Ebenfalls sollten die Fragen kurz gefasst sein und eine kurze Beantwortung ermöglichen.

Wie funktioniert‘s?

Stellt die Einwohnerin oder der Einwohner die Frage in der Sitzung persönlich, wird diese unmittelbar mündlich beantwortet. Sollte eine direkte mündliche Beantwortung nicht möglich sein, wird diese grundsätzlich innerhalb von drei Wochen schriftlich nachgeholt.

Wer die Frage nicht persönlich in der Sitzung stellen kann oder möchte, kann diese schriftlich, spätestens 14 Kalendertage vor der Fragestunde an die Oberbürgermeisterin oder den Oberbürgermeister formulieren. Schriftlich gestellte Fragen werden in der Ratssitzung nur dann mündlich beantwortet, wenn die oder der Fragenstellende anwesend ist.

Die Einwohnerfragestunden betragen bis zu 60 Minuten. Fragen, die aus zeitlichen oder anderen Gründen nicht beantwortet werden können, werden im Einvernehmen mit der Fragestellerin bzw. dem Fragensteller schriftlich oder in der folgenden Ratssitzung beantwortet.

Sie haben eine Frage, die nur einen der Stadtbezirke betrifft? Einwohnerfragestunden gibt es auch in den Sitzungen der Bezirksvertretung.

Näheres zu den Fragestunden für Einwohnerinnen und Einwohner regelt § 11 der Geschäftsordnung für den Rat und die Bezirksvertretungen der Stadt Aachen und die Ratsausschüsse.

Kontakt

Bürger*innendialog und Bürgerforum (FB 01/300)
Bürger*innendialog und Bürgerforum
Johannes-Paul-II.-Straße 1
52058 Aachen
Telefon:
E-Mail:
Einwohnerfragestunde

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Die erste Stunde der Ratssitzungen ist grundsätzlich für Fragen der Einwohnerinnen und Einwohner reserviert. Die Einwohnerfragestunde ist explizit auch für Kinder und Jugendliche zugänglich.

Jede Einwohnerin und jeder Einwohner kann zu einem Thema eine Frage an die Oberbürgermeisterin bzw. den Oberbürgermeister, ein Ratsmitglied oder eine Fraktion stellen. Jedoch müssen die Fragen den Aufgabenbereich der Stadt Aachen zum Gegenstand haben und dürfen nicht beurteilend oder bewertend sein. Ebenfalls sollten die Fragen kurz gefasst sein und eine kurze Beantwortung ermöglichen.

Wie funktioniert‘s?

Stellt die Einwohnerin oder der Einwohner die Frage in der Sitzung persönlich, wird diese unmittelbar mündlich beantwortet. Sollte eine direkte mündliche Beantwortung nicht möglich sein, wird diese grundsätzlich innerhalb von drei Wochen schriftlich nachgeholt.

Wer die Frage nicht persönlich in der Sitzung stellen kann oder möchte, kann diese schriftlich, spätestens 14 Kalendertage vor der Fragestunde an die Oberbürgermeisterin oder den Oberbürgermeister formulieren. Schriftlich gestellte Fragen werden in der Ratssitzung nur dann mündlich beantwortet, wenn die oder der Fragenstellende anwesend ist.

Die Einwohnerfragestunden betragen bis zu 60 Minuten. Fragen, die aus zeitlichen oder anderen Gründen nicht beantwortet werden können, werden im Einvernehmen mit der Fragestellerin bzw. dem Fragensteller schriftlich oder in der folgenden Ratssitzung beantwortet.

Sie haben eine Frage, die nur einen der Stadtbezirke betrifft? Einwohnerfragestunden gibt es auch in den Sitzungen der Bezirksvertretung.

Näheres zu den Fragestunden für Einwohnerinnen und Einwohner regelt § 11 der Geschäftsordnung für den Rat und die Bezirksvertretungen der Stadt Aachen und die Ratsausschüsse.

Bürgerfragestunde, Fragestunde, Fragestunden, OZG-ID 10132, https://serviceportal.aachen.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/1062520/show
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