Jugendhilfe im Strafverfahren

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Jugendhilfe im Strafverfahren

Straffällig geworden? Wir bieten Hilfe und Informationen.

Im Zusammenhang mit Strafverfahren gegen Jugendliche (14 – 17 Jahre) und Heranwachsende (18 – 20 Jahre) bieten wir als Jugendgerichtshilfe der Stadt Aachen, schnell und vertraulich Hilfestellung an.

Uns ist die pädagogische Komponente im Rahmen eines Strafverfahrens zugedacht. Auf Fragen, wie zum Beispiel:
Welche Strafe erwartet mich? Bin ich dann vorbestraft? Wir als Jugendgerichtshelfer*innen wissen eine Antwort. Auch informieren wir Erziehungsberechtigte.

Für Schulpädagog*innen

Sofern das Thema „Jugendkriminalität“ im Schulunterricht behandelt werden soll, ist die JGH gerne bereit ihr Wissen einfließen zu lassen.

Praktika

Insbesondere Studierende an der hiesigen Kath. Fachhochschule aber auch anderer Hochschulen, sowie Rechtsrefendar*innen, bietet die JGH entsprechend der vorhandenen Kapazitäten die Möglichkeit zur Vertiefung an.

 

     
     
     
     
     
     
     
     
     

Kontakt


Jugendhilfe im Strafverfahren
Täter-Opfer-Ausgleich

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Vossen:
Tel: 0241 9491-210
Frau Faust:
Tel: 0241 9491-211
Frau Breuer:
Tel: 0241 9491-218
Frau Goeble:
Tel: 0241 9491-221
Frau Hoppe:
Tel: 0241 9491-212
Frau Jaskulski:
Tel: 0241 9491-214
Frau Mühlenbach:
Tel: 0241 9491-216
Frau Niermann:
Tel: 0241 9491-219
Frau Schmitz:
Tel: 0241 9491-213
Frau Cengiz:
Tel: 0241 9491-215