Neugeborene: Anmeldung

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Neugeborene: Anmeldung

Sie möchten Ihr neugeborenes Kind anmelden? Herzlichen Glückwunsch zur Geburt Ihres Kindes! 

 

Anmeldung eines Neugeborenen nach der Geburt im Standesamt:

Die Geburt eines Kindes muss beim Standesamt des Geburtsortes innerhalb einer Woche angezeigt werden. Die Anzeigepflicht obliegt den sorgeberechtigten Eltern. Nach erfolgter Terminvereinbarung ist die Frist gewahrt.

Büros für die Anmeldung Neugeborener: Standesamt Aachen, Bendelstraße 21, 52062 Aachen! (barrierefrei)

Soweit Sie die deutsche Sprache noch nicht gut verstehen, bringen Sie bitte einen Dolmetscher zur Vorsprache mit! Dies kann ein Freund oder Freundin sein. Wichtig ist, dass die Person sich mit einem Personalausweis oder Reisepass ausweisen kann! 

 

Für die Anmeldung Ihres Kindes, Folgetermine und alle weiteren Leistungen im Geburtenbuch ist eine Terminabsprache erforderlich! 

Der Termin ist online zu buchen! Die mitzubringenden Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt, welches als Download zur Verfügung steht.

Hier kommen Sie zur  Terminvergabe Geburtenregister

Sollten Sie keine digitale Möglichkeit zur Terminvergabe haben, wenden Sie sich bitte an unser Call-Center unter 0241-432-1234 und geben Sie dort die notwendigen Daten mit Rückrufnummer und Bitte um Terminvergabe bekannt!

Soll für die Namensführung des Kindes ein ausländisches Namensrecht gewählt werden, ist eventuell die Vorsprache beider Elternteile im Standesamt erforderlich. Nähere Informationen erhalten Sie bei Rückfrage unter geburtenbuch@mail.aachen.de .

Können die Unterlagen bei der Anmeldung der Geburt im Standesamt nicht vollständig vorgelegt werden, wird die Geburt eventuell nur vorläufig beurkundet!

 

Wichtig: Das Namensrecht ändert sich ab dem 01.05.2025!

Ab 01. Mai 2025 bestehen neue Möglichkeiten für die Bestimmung des Geburtsnamens eines Kindes. 

Soweit Sie verheiratet sind und einen gemeinsamen Ehenamen bestimmt haben, wird dieser automatisch Geburtsname des Kindes. Für alle anderen Fälle ergeben sich neue Möglichkeiten.

Alle ab Mai geltenden Bestimmungen (§§ 1617 – 1617i BGB) können Sie dem neugefassten Gesetzestext entnehmen: Gesetzestext Namensrecht

 

 

Vaterschaftsanerkennung:

Wegen personellem Engpass ist es zur Zeit nur in Einzelfällen möglich, die Vaterschaftsanerkennung bei Anmeldung eines Neugeborenen anzubieten. Des weiteren darf das Standesamt keine gemeinsame Sorgererklärung der Eltern aufnehmen!

Die Vaterschaftsanerkennung kann mit oder ohne Erklärung zur gemeinsamen Sorge im zuständigen Jugendamt oder bei Notaren abgegeben werden. Es ist dort möglich, diese Erklärungen bereits vor der Geburt des Kindes abzugeben!

Von daher möchten wir Sie auch zum Wohle Ihres gemeinsamen Kindes bitten, die Alternativen der Vaterschaftsanerkennung zu nutzen! Weitere Informationen erhalten Sie hier. Falls Sie Ihren Wohnsitz in Aachen haben, können Sie einen Termin beim Fachbereich Kinder, Jugend und Schule vereinbaren: Terminvergabe beim Fachbereich Kinder, Jugend und Schule

 

Vielen Dank!

 

(Stand 11.04.2025)

Kosten

Gebühren:
Die Anmeldung der Geburt im Standesamt ist gebührenfrei. Nach Beurkundung der Geburt erhalten Sie gebührenfreie Geburtsurkunden für die Beantragung von Kindergeld, Elterngeld und Mutterschaftshilfe. Eine Geburtsurkunde für Ihre Unterlagen kostet 10,- €, jede weitere Urkunde im gleichen Format 5,- €.
Die Anmeldung des Kindes bei der deutschen Meldebehörde erfolgt durch das Standesamt.