Wettbürosteuer

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Wettbürosteuer

Der Rat der Stadt hat die Wettbürosteuer mit Wirkung ab dem 01.04.2015 eingeführt.

Der Besteuerung unterliegen im Gebiet der Stadt Aachen das Vermitteln oder Veranstalten von Pferde- und Sportwetten in Einrichtungen (Wettbüros), die neben der Annahme von Wettscheinen (auch an Terminals o.ä.) auch das Mitverfolgen der Wettereignisse ermöglicht.

Bemessungsgrundlage für die Steuer sind die Wetteinsätze.

Der Steuersatz beträgt aktuell 3% der Wetteinsätze.

Nähere Einzelheiten können der Satzung entnommen werden, die über den u.g. Link aufgerufen werden kann.

Kontakt

Vergnügungs- und Wettbürosteuer (FB 22/220)
Vergnügungs- und Wettbürosteuer
Habsburgerallee 11-13
52064 Aachen
Telefon:
E-Mail: gewerbesteuer@mail.aachen.de

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Wettbürosteuer

Der Rat der Stadt hat die Wettbürosteuer mit Wirkung ab dem 01.04.2015 eingeführt.

Der Besteuerung unterliegen im Gebiet der Stadt Aachen das Vermitteln oder Veranstalten von Pferde- und Sportwetten in Einrichtungen (Wettbüros), die neben der Annahme von Wettscheinen (auch an Terminals o.ä.) auch das Mitverfolgen der Wettereignisse ermöglicht.

Bemessungsgrundlage für die Steuer sind die Wetteinsätze.

Der Steuersatz beträgt aktuell 3% der Wetteinsätze.

Nähere Einzelheiten können der Satzung entnommen werden, die über den u.g. Link aufgerufen werden kann.

https://serviceportal.aachen.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/4583/show
Vergnügungs- und Wettbürosteuer
Habsburgerallee 11-13 52064 Aachen
Fax 0241 413541-2288