Wettbürosteuer
Wettbürosteuer
Der Rat der Stadt hat die Wettbürosteuer mit Wirkung ab dem 01.04.2015 eingeführt.
Der Besteuerung unterliegen im Gebiet der Stadt Aachen das Vermitteln oder Veranstalten von Pferde- und Sportwetten in Einrichtungen (Wettbüros), die neben der Annahme von Wettscheinen (auch an Terminals o.ä.) auch das Mitverfolgen der Wettereignisse ermöglicht.
Bemessungsgrundlage für die Steuer sind die Wetteinsätze.
Der Steuersatz beträgt aktuell 3% der Wetteinsätze.
Nähere Einzelheiten können der Satzung entnommen werden, die über den u.g. Link aufgerufen werden kann.
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Vergnügungs- und Wettbürosteuer (FB 22/220)Vergnügungs- und Wettbürosteuer
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