Wohngeld (Lastenzuschuss)
Wohngeld (Lastenzuschuss)
Zum 01.01.2023 tritt die Wohngeldreform 2023 in Kraft, durch die wesentlich mehr Menschen Wohngeld in Anspruch nehmen können. Anträge auf Wohngeld nach dem neuen Gesetz können ab sofort gestellt werden.
Es ist allerdings mit einer längeren Bearbeitungszeit zu rechnen, da die Wohngeldbehörden die Vielzahl der eingehenden Neuanträge bewältigen müssen. Den Bürger*innen gehen keine Ansprüche verloren, da die Berechnung des Wohngeldes ab dem 1. des Monats der jeweiligen Antragstellung rückwirkend erfolgt.
Antragstellung
Über den Wohngeldrechner NRW kann im Vorfeld ermittelt werden, ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht. Besteht ein Anspruch auf Wohngeld, erfolgt im Anschluss eine direkte Weiterleitung an die Online Antragstellung.
Den entsprechenden Link finden Sie hier:
https://www.wohngeldrechner.nrw.de/wg/wgrbhtml/WGRBWLKM?BULA=NW
Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Wohngeldrechner sowie zum Wohngeldantrag finden Sie rechts unter „Downloads“.
Die Papieranträge liegen in den Foyers der Verwaltungsgebäude Bahnhofsplatz sowie Katschhof aus oder können rechts unter „Downloads“ im PDF-Format heruntergeladen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Anträge die im laufenden Monat eingereicht werden, immer ab dem jeweiligen Monatsersten zurückwirken.
Lastenzuschüsse können beim Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration, den Bezirksämtern abgegeben werden. Die zentrale Beratung und die abschließende Bearbeitung der Anträge erfolgt ausschließlich im Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration (Aachen-Mitte).
Öffnungszeiten und Kontaktdaten:
Sprechzeiten der Infostelle ab dem 01.01.2023:
Persönliche Vorsprachen in Zimmer 137 und 138 des Verwaltungsgebäude Hackländerstraße:
Montag, Dienstag und Donnerstag von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Mittwoch von 8:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Freitag von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Telefonisch ist die Infostelle unter der Rufnummer
0241 432-56450 zu erreichen
E-Mail: wohngeld@mail.aachen.de
Aufgrund der Vielzahl der Neuanträge ist mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen. Die Wohngeldstelle bittet darum, möglichst von Fragen zum Bearbeitungsstand abzusehen.
Härtefallregelungen
In begründeten Fällen besteht die Möglichkeit auf Antrag eine vorläufige Zahlung zu erhalten. Diese vorläufige Zahlung steht für den Fall, dass kein oder ein geringerer Wohngeldanspruch besteht, unter dem Vorbehalt der Rückforderung.
Diese kann gewährt werden, wenn einer der folgenden Sachverhalte vorliegt:
- Drohende Energiesperre
- Drohende Wohnungslosigkeit
- Kontoüberziehung
Die entsprechenden Nachweise sind vorzulegen. Die Entscheidung, ob ein Härtefall vorliegt, erfolgt nach Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens der Behörde. Diese Zahlung ist nur bei Neuanträgen möglich.
Suche
Kontakt
Team Wohngeld (FB Wohnen, Soziales und Integration)
Bezirk Brand: Wohngeld, Wohnberechtigunsscheine
Bezirksamt Eilendorf: Wohnungsangelegenheiten
Bezirksamt Kornelimünster/Walheim: Wohngeld (Mietzuschuss)
Bezirksamt Laurensberg
Bezirksamt Richterich: Wohnungsangelegenheiten
Downloads
- Schritt für Schritt Anleitung des Ministeriums
- Vordruck 004 - Antrag auf Lastenzuschuss
- Antrag Mobilticket
- Vordruck 006 - Erklärung zum Antrag für EU-Bürger/innen / verpflichtend bei jeder Antragstellung
- Vordruck 007 - Erklärung zum Antrag für Nicht-EU-Bürger/innen / verpflichtend bei jeder Antragstellung
- Vordruck 008 - Fragebogen zur Einkommensermittlung / verpflichtend bei jeder Antragstellung
- Vordruck 009 - Hinweisblatt zum Wohngeldantrag
- Vordruck 012 - Verdienstbescheinigung
- Vordruck 013 - Verdienstbescheinigung - Zusatz Krankenkasse
- Vordruck 015 - Fremdmittelaufnahme (bei Lastenzuschuss)
- Vordruck 016 - Verwendungsnachweis (nachträgliche Fremdmittel bei Modernisierungen - für Lastenzuschuss)
- Vordruck 017 - Anlage zum Antrag auf Lastenzuschuss (Belastung Kapitaldienst und Bewirtschaftung)
- Vordruck 021 - Anlage zum Antrag auf Mietzuschuss (Untervermietung) und Lastenzuschuss (Vermietung)
- Vordruck 023 - Selbstauskunft für Gewerbetreibende / Selbstständige
- Vordruck 024 (1) - Anlage zur Selbstauskunft einer selbstständig tätigen Person / verpflichtend (digital ausfüllbar)
- Wohngeld für Eigentümer (Flyer)
- Vordruck 026 - Veränderungsmitteilung
- Vordruck 022 - Hinweise für Gewerbetreibende / Selbstständige
- Vordruck 024 (2) - Anlage zur Selbstauskunft einer selbstständig tätigen Person / verpflichtend (manuell ausfüllbar)
Weiterführende Informationen
(1) Allgemeine Informationen Lastenzuschuss(2) Weiterführende Informationen Wohngeld
(3) Informationen des Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung