Sondernutzung (Plakatierung an Straßen - Erlaubnis beantragen)

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Sondernutzung (Plakatierung an Straßen - Erlaubnis beantragen)

Für Plakate im öffentlichen Straßenraum ist in der Regel eine Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis) erforderlich Das Anbringen von Plakaten an Landes- und Bundesstraßen ist grundsätzlich verboten, Ausnahme: Wahlplakatierung. Die Erlaubnis für die Sondernutzung kann online beantragt werden 

Sie möchten ein Plakat auf einer öffentlichen Straße anbringen. Was Sie beachten müssen, erfahren Sie hier.

Mit Plakaten soll eine Vielzahl von Personen auf Veranstaltungen, Wahlen oder Aktionen hingewiesen werden. Wer Plakate im öffentlichen Straßenraum anbringen möchte, braucht in der Regel eine Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis). Das gilt sowohl für gewerbliche als auch für nicht-gewerbliche Zwecke (z.B. für Vereine).  Die zuständige Behörde prüft Zeitraum, Ort und Umfang der Plakatierung und ob die Plakate den Straßenverkehr behindern oder gefährden.

Wahlplakate (Genehmigung)

Wahlsichtwerbung ist  in einem Zeitraum von sechs Wochen unmittelbar vor dem Wahltag zulässig. Werbeflächen können nur von Parteien beansprucht werden, die zu der anstehenden wahl eigene Wahlvorschläge eingereicht haben. Sie bedarf der Genehmigung im Bereich Aachen-Mitte durch den Fachbereich Sicherheit und Ordnung. Für die Außenbezirke wenden Sie sich bitte an das zuständige Bezirksamt.

Werbeplakate (Genehmigung)

Weitere Infos:
Frau Sahin
fon: 0241 / 432-6181
fax: 0241 / 432-6868

Dienstgebäude:
Lagerhausstraße 20
Zimmer: 408

Unterlagen

Abbildung des Plakats

Sondernutzung (Plakatierung an Straßen - Erlaubnis beantragen)

Sie möchten ein Plakat auf einer öffentlichen Straße anbringen. Was Sie beachten müssen, erfahren Sie hier.

Mit Plakaten soll eine Vielzahl von Personen auf Veranstaltungen, Wahlen oder Aktionen hingewiesen werden. Wer Plakate im öffentlichen Straßenraum anbringen möchte, braucht in der Regel eine Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis). Das gilt sowohl für gewerbliche als auch für nicht-gewerbliche Zwecke (z.B. für Vereine).  Die zuständige Behörde prüft Zeitraum, Ort und Umfang der Plakatierung und ob die Plakate den Straßenverkehr behindern oder gefährden.

Wahlplakate (Genehmigung)

Wahlsichtwerbung ist  in einem Zeitraum von sechs Wochen unmittelbar vor dem Wahltag zulässig. Werbeflächen können nur von Parteien beansprucht werden, die zu der anstehenden wahl eigene Wahlvorschläge eingereicht haben. Sie bedarf der Genehmigung im Bereich Aachen-Mitte durch den Fachbereich Sicherheit und Ordnung. Für die Außenbezirke wenden Sie sich bitte an das zuständige Bezirksamt.

Werbeplakate (Genehmigung)

Weitere Infos:
Frau Sahin
fon: 0241 / 432-6181
fax: 0241 / 432-6868

Dienstgebäude:
Lagerhausstraße 20
Zimmer: 408

Abbildung des Plakats

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Außendienste und Sondernutzungen/Großveranstaltungen
Blondelstraße 9-21 52062 Aachen
Fax 0241 432-33001
Bezirksamt Brand: Allgemeine/besondere Ordnungsangelegenheiten, Gewerbe- und Gaststättenangelegeheiten, Sondernutzungen
Paul-Küpper-Platz 1 52078 Aachen
Fax 0241 432-8199