Wohnungsvermittlung geförderter Wohnungen

BIS: Suche und Detail

Wohnungsvermittlung geförderter Wohnungen

Hauptaufgabe der Wohnungsvermittlung ist in erster Linie die Hilfe bei der Suche einer geförderten Wohnung.

Der Antrag auf Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheines (WBS) kann mit einem gleichzeitigen Antrag auf Vermittlung einer geförderten Wohnung verbunden werden.

Die Mitarbeiter/innen des Sachgebiets 'Wohnungsvermittlung' helfen Ihnen bei der Suche einer geförderten Wohnung. Dennoch ist es angesichts der Situation auf dem Wohnungsmarkt wichtig, sich auch selbst um eine preiswerte und ausreichend große geförderte Wohnung zu bemühen.

Die Sachbearbeiter/innen können Ihnen für diesen Zweck freigemeldete Wohnungen, die den von Ihnen angegebenen Kriterien hinsichtlich Größe, Standort und Mietpreis entsprechen, anbieten. Anhand des Angebotes haben Sie die Möglichkeit, sich die Mietobjekte im jeweiligen Wohnumfeld anzuschauen und sich sodann unmittelbar mit dem Vermieter/in zu Verhandlungen zum Abschluss eines Mietvertrages in Verbindung zu setzen.

In Aachen gibt es weit mehr Bewerber/innen für geförderte Wohnungen als freie Wohnungen vorhanden sind. So gibt es derzeit jährlich ca. 2.500 registrierte Neuanträge auf Wohnungsvermittlung beim Fachbereich Wohnen in Aachen. Der Eigentümer einer geförderten Wohnung ist verpflichtet, eine freiwerdende Wohnung unverzüglich bei der Vermittlungsstelle freizumelden. Wegen der Vielzahl der Bewerber/innen gehen wir bei der Vermittlung nach Dringlichkeitsstufen vor.

In bestimmten Lebenslagen erhalten Sie weitere Hilfe und Informationen über

Leitstelle 'Älter werden in Aachen' des Sozialamtes
Die Leitstelle 'Älter werden in Aachen' hilft

  • beim Umbau Ihrer derzeitigen Wohnung nach Ihren Bedürfnissen
  • der Suche nach einer 'altersgerechten' Wohnung
  • bei Finanzierungen
  • bei Formalitäten

Wohnungssicherungshilfe des Sozialamtes bzw. der AR.GE in der Stadt Aachen:
Die Wohnungssicherungshilfe unterstützt Sie

  • bei drohendem Wohnungsverlust
  • bei Problemen mit der Mietzahlung
  • bei fristloser Kündigung
  • bei anstehender Zwangsräumung

Die AR.GE ist zuständig für die Fälle, in denen der Mietschuldner einen Anspruch nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Hartz IV-Leistungen) hat. In den übrigen Fällen ist das Sozialamt Aachen zuständig.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Wohnungssicherungshilfe des Sozialamtes

Stand: 12.01.2018

Wohnungsvermittlung geförderter Wohnungen

Hauptaufgabe der Wohnungsvermittlung ist in erster Linie die Hilfe bei der Suche einer geförderten Wohnung.

Der Antrag auf Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheines (WBS) kann mit einem gleichzeitigen Antrag auf Vermittlung einer geförderten Wohnung verbunden werden.

Die Mitarbeiter/innen des Sachgebiets 'Wohnungsvermittlung' helfen Ihnen bei der Suche einer geförderten Wohnung. Dennoch ist es angesichts der Situation auf dem Wohnungsmarkt wichtig, sich auch selbst um eine preiswerte und ausreichend große geförderte Wohnung zu bemühen.

Die Sachbearbeiter/innen können Ihnen für diesen Zweck freigemeldete Wohnungen, die den von Ihnen angegebenen Kriterien hinsichtlich Größe, Standort und Mietpreis entsprechen, anbieten. Anhand des Angebotes haben Sie die Möglichkeit, sich die Mietobjekte im jeweiligen Wohnumfeld anzuschauen und sich sodann unmittelbar mit dem Vermieter/in zu Verhandlungen zum Abschluss eines Mietvertrages in Verbindung zu setzen.

In Aachen gibt es weit mehr Bewerber/innen für geförderte Wohnungen als freie Wohnungen vorhanden sind. So gibt es derzeit jährlich ca. 2.500 registrierte Neuanträge auf Wohnungsvermittlung beim Fachbereich Wohnen in Aachen. Der Eigentümer einer geförderten Wohnung ist verpflichtet, eine freiwerdende Wohnung unverzüglich bei der Vermittlungsstelle freizumelden. Wegen der Vielzahl der Bewerber/innen gehen wir bei der Vermittlung nach Dringlichkeitsstufen vor.

In bestimmten Lebenslagen erhalten Sie weitere Hilfe und Informationen über

Leitstelle 'Älter werden in Aachen' des Sozialamtes
Die Leitstelle 'Älter werden in Aachen' hilft

  • beim Umbau Ihrer derzeitigen Wohnung nach Ihren Bedürfnissen
  • der Suche nach einer 'altersgerechten' Wohnung
  • bei Finanzierungen
  • bei Formalitäten

Wohnungssicherungshilfe des Sozialamtes bzw. der AR.GE in der Stadt Aachen:
Die Wohnungssicherungshilfe unterstützt Sie

  • bei drohendem Wohnungsverlust
  • bei Problemen mit der Mietzahlung
  • bei fristloser Kündigung
  • bei anstehender Zwangsräumung

Die AR.GE ist zuständig für die Fälle, in denen der Mietschuldner einen Anspruch nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Hartz IV-Leistungen) hat. In den übrigen Fällen ist das Sozialamt Aachen zuständig.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Wohnungssicherungshilfe des Sozialamtes

Stand: 12.01.2018

freie Wohnung Wohnungsvermittlungsstelle https://serviceportal.aachen.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/3240/show
Wohnungsvermittlung/ Wohnberechtigungsscheine (FB Wohnen, Soziales und Integration)
Hackländerstraße 1 52058 Aachen
Fax 0241 432-56470