Kinderreisepass

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Kinderreisepass

Für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres kann wahlweise ein Kinderreisepass oder ein ePass beantragt werden. Die gleichzeitige Ausstellung eines Kinderreisepasses und eines ePasses ist nicht zulässig.

Unterschiede Kinderreisepass und ePass

Der Kinderreisepass ist günstiger als der ePass, wird sofort bei der Beantragung ausgestellt und kann im Gegensatz zum ePass verlängert bzw. aktualisiert werden. Im Gegensatz zum ePass sind neu ausgestellte Kinderreisepässe seit 01.01.2021 jedoch nur noch ein Jahr ab Ausstellung gültig.

Im Gegensatz zum ePass verfügt der Kinderreisepass nicht über einen elektronischen Chip. Es ist zu beachten, dass die Einreise mit einem Kinderreisepass in einige Länder, z. B. in die USA, mit deutlich mehr Aufwand bei der Visabeantragung verbunden ist bzw. die Einreise mit einem Kinderreisepass grundsätzlich ausgeschlossen sein kann. Bitte informieren Sie sich vor der Reise eigenverantwortlich, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen Ihr Zielstaat die Einreise mit einem Kinderreisepass ermöglicht. Die Stadt Aachen bietet diesbezüglich keine Beratung an.

Kinderreisepass für Auslandsdeutsche

Die Informationen auf dieser Seite beziehen sich auf Kinder, die mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz in Aachen gemeldet sind.

Die Erstausstellung von Kinderreisepässen für Kinder mit ausländischem Wohnsitz ist nur bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung und nicht bei der Stadt Aachen möglich.

Weiterhin müssen bei Wohnsitz im Ausland u. A. deutlich mehr Unterlagen vorgelegt und erheblich höhere Gebühren entrichtet werden. Bitte beachten Sie das zur Verfügung gestellte Merkblatt (siehe Downloadbereich).

Persönliche Beantragung

Bei der Beantragung müssen, unabhängig vom Alter des Kindes, sowohl das Kind als auch mindestens ein gesetzlicher Vertreter persönlich anwesend sein. Die Bevollmächtigung einer anderen Person zur Passbeantragung ist nicht möglich.

Benötigte Unterlagen

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Biometrisches Lichtbild
  • Bisheriger Kinderreisepass bzw. ePass (entfällt bei Erstausstellung oder Verlust/Diebstahl)
  • Personalausweis oder Reisepass des anwesenden gesetzlichen Vertreters
  • Schriftliche Einverständniserklärung und Personalausweis bzw. Reisepass des anderen Elternteils. Alternativ ggf. Nachweis über alleinige Antragsberechtigung des anwesenden gesetzlichen Vertreters
  • Nachweis über Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit (entfällt, wenn am Tag der Geburt des Kindes mindestens ein Elternteil im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit war)

Hinweis: Abhängig vom Einzelfall kann die Vorlage abweichender bzw. zusätzlicher Unterlagen erforderlich sein.

Hinweise zum Lichtbild

Das Lichtbild muss biometrisch sein und den gesetzlichen Anforderungen, die in der Foto-Mustertafel eingesehen werden können, entsprechen. Die abweichenden Regelungen für Kinder unter 10 Jahren sind ebenfalls dort aufgeführt.

Für größere Kinder (ab ca. sechs Jahren) kann das Lichtbild vor Ort am Selbstbedienungsterminal aufgenommen werden. Die Nutzung des Terminals ist gebührenpflichtig (4,50 €), es erfolgt abgesehen vom Kinderreisepass selber kein Ausdruck des Fotos. Das Terminal ist nicht für die Nutzung durch Kleinkinder und Säuglinge geeignet, daher wird empfohlen, bei jüngeren Kindern ein Foto mitzubringen.

Mitgebrachte Bilder müssen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und als Ausdruck in ausreichender Qualität vorgelegt werden. Eine digitale Übermittlung an die Passbehörde, z. B. per E-Mail oder auf einem USB-Stick, ist nicht möglich.

Hinweise zur Antragsberechtigung

Zur Kinderreisepassbeantragung ist immer berechtigt, wer das Aufenthaltsbestimmungsrecht für ein Kind alleine ausüben darf.

Bei Kindern, die mit beiden Elternteilen in einem Haushalt leben, müssen grundsätzlich beide Eltern der Beantragung schriftlich zustimmen, es sei denn es wird ein Nachweis über das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht vorgelegt.

Alleinerziehende Mütter können Kinderreisepässe für Ihr Kind grundsätzlich ohne Einverständnis des Vaters beantragen, sofern dieser mit dem Aufenthalt des Kindes einverstanden ist.

Weitere Informationen zur Antragsberechtigung und den erforderlichen Unterlagen können Sie der Vollmacht zur Kinderreisepassbeantragung entnehmen.

Gültigkeitsdauer

Die Gültigkeit von Kinderreisepässen endet mit Vollendung des 12. Lebensjahres oder ein Jahr nach Ausstellung. Es gilt der zuerst erreichte Zeitpunkt.

Aktualisierung/Verlängerung

Kinderreisepässe können, sofern das Gültigkeitsdatum noch nicht erreicht wurde und das Dokument noch freie Seiten enthält, aktualisiert bzw. verlängert werden. Hierzu wird eine neue Datenseite mit einem aktuellen Lichtbild in das Dokument eingeklebt.

Wichtig: Zur Aktualisierung oder Verlängerung sind die gleichen Unterlagen wie für eine Neuausstellung vorzulegen (s. oben).

Es wird darauf hingewiesen, dass einige Länder für die Einreise keine verlängerten bzw. aktualisierten Kinderreisepässe akzeptieren. Bitte erkundigen Sie sich eigenverantwortlich nach den Einreisebestimmungen Ihres Zielstaates, die Stadt Aachen kann hierzu keine Auskünfte erteilen.

Kosten

13,00 € (Neubeantragung)

6,00 € (Aktualisierung oder Verlängerung)

4,50 € (Nutzung SB-Terminal)

Die Gebühr muss bei Antragstellung in bar oder per EC-Karte entrichtet werden. Kreditkarten werden nicht akzeptiert.

Kinderreisepass

Für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres kann wahlweise ein Kinderreisepass oder ein ePass beantragt werden. Die gleichzeitige Ausstellung eines Kinderreisepasses und eines ePasses ist nicht zulässig.

Unterschiede Kinderreisepass und ePass

Der Kinderreisepass ist günstiger als der ePass, wird sofort bei der Beantragung ausgestellt und kann im Gegensatz zum ePass verlängert bzw. aktualisiert werden. Im Gegensatz zum ePass sind neu ausgestellte Kinderreisepässe seit 01.01.2021 jedoch nur noch ein Jahr ab Ausstellung gültig.

Im Gegensatz zum ePass verfügt der Kinderreisepass nicht über einen elektronischen Chip. Es ist zu beachten, dass die Einreise mit einem Kinderreisepass in einige Länder, z. B. in die USA, mit deutlich mehr Aufwand bei der Visabeantragung verbunden ist bzw. die Einreise mit einem Kinderreisepass grundsätzlich ausgeschlossen sein kann. Bitte informieren Sie sich vor der Reise eigenverantwortlich, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen Ihr Zielstaat die Einreise mit einem Kinderreisepass ermöglicht. Die Stadt Aachen bietet diesbezüglich keine Beratung an.

Kinderreisepass für Auslandsdeutsche

Die Informationen auf dieser Seite beziehen sich auf Kinder, die mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz in Aachen gemeldet sind.

Die Erstausstellung von Kinderreisepässen für Kinder mit ausländischem Wohnsitz ist nur bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung und nicht bei der Stadt Aachen möglich.

Weiterhin müssen bei Wohnsitz im Ausland u. A. deutlich mehr Unterlagen vorgelegt und erheblich höhere Gebühren entrichtet werden. Bitte beachten Sie das zur Verfügung gestellte Merkblatt (siehe Downloadbereich).

Persönliche Beantragung

Bei der Beantragung müssen, unabhängig vom Alter des Kindes, sowohl das Kind als auch mindestens ein gesetzlicher Vertreter persönlich anwesend sein. Die Bevollmächtigung einer anderen Person zur Passbeantragung ist nicht möglich.

Benötigte Unterlagen

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Biometrisches Lichtbild
  • Bisheriger Kinderreisepass bzw. ePass (entfällt bei Erstausstellung oder Verlust/Diebstahl)
  • Personalausweis oder Reisepass des anwesenden gesetzlichen Vertreters
  • Schriftliche Einverständniserklärung und Personalausweis bzw. Reisepass des anderen Elternteils. Alternativ ggf. Nachweis über alleinige Antragsberechtigung des anwesenden gesetzlichen Vertreters
  • Nachweis über Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit (entfällt, wenn am Tag der Geburt des Kindes mindestens ein Elternteil im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit war)

Hinweis: Abhängig vom Einzelfall kann die Vorlage abweichender bzw. zusätzlicher Unterlagen erforderlich sein.

Hinweise zum Lichtbild

Das Lichtbild muss biometrisch sein und den gesetzlichen Anforderungen, die in der Foto-Mustertafel eingesehen werden können, entsprechen. Die abweichenden Regelungen für Kinder unter 10 Jahren sind ebenfalls dort aufgeführt.

Für größere Kinder (ab ca. sechs Jahren) kann das Lichtbild vor Ort am Selbstbedienungsterminal aufgenommen werden. Die Nutzung des Terminals ist gebührenpflichtig (4,50 €), es erfolgt abgesehen vom Kinderreisepass selber kein Ausdruck des Fotos. Das Terminal ist nicht für die Nutzung durch Kleinkinder und Säuglinge geeignet, daher wird empfohlen, bei jüngeren Kindern ein Foto mitzubringen.

Mitgebrachte Bilder müssen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und als Ausdruck in ausreichender Qualität vorgelegt werden. Eine digitale Übermittlung an die Passbehörde, z. B. per E-Mail oder auf einem USB-Stick, ist nicht möglich.

Hinweise zur Antragsberechtigung

Zur Kinderreisepassbeantragung ist immer berechtigt, wer das Aufenthaltsbestimmungsrecht für ein Kind alleine ausüben darf.

Bei Kindern, die mit beiden Elternteilen in einem Haushalt leben, müssen grundsätzlich beide Eltern der Beantragung schriftlich zustimmen, es sei denn es wird ein Nachweis über das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht vorgelegt.

Alleinerziehende Mütter können Kinderreisepässe für Ihr Kind grundsätzlich ohne Einverständnis des Vaters beantragen, sofern dieser mit dem Aufenthalt des Kindes einverstanden ist.

Weitere Informationen zur Antragsberechtigung und den erforderlichen Unterlagen können Sie der Vollmacht zur Kinderreisepassbeantragung entnehmen.

Gültigkeitsdauer

Die Gültigkeit von Kinderreisepässen endet mit Vollendung des 12. Lebensjahres oder ein Jahr nach Ausstellung. Es gilt der zuerst erreichte Zeitpunkt.

Aktualisierung/Verlängerung

Kinderreisepässe können, sofern das Gültigkeitsdatum noch nicht erreicht wurde und das Dokument noch freie Seiten enthält, aktualisiert bzw. verlängert werden. Hierzu wird eine neue Datenseite mit einem aktuellen Lichtbild in das Dokument eingeklebt.

Wichtig: Zur Aktualisierung oder Verlängerung sind die gleichen Unterlagen wie für eine Neuausstellung vorzulegen (s. oben).

Es wird darauf hingewiesen, dass einige Länder für die Einreise keine verlängerten bzw. aktualisierten Kinderreisepässe akzeptieren. Bitte erkundigen Sie sich eigenverantwortlich nach den Einreisebestimmungen Ihres Zielstaates, die Stadt Aachen kann hierzu keine Auskünfte erteilen.

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13,00 € (Neubeantragung)

6,00 € (Aktualisierung oder Verlängerung)

4,50 € (Nutzung SB-Terminal)

Die Gebühr muss bei Antragstellung in bar oder per EC-Karte entrichtet werden. Kreditkarten werden nicht akzeptiert.

Kinderreisepaß, Kinderausweis, Kinderpass, OZG-ID 10177, https://serviceportal.aachen.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/2709/show
Bürgerservice - Aachen Mitte
Hackländerstraße 1 52058 Aachen
Telefon 0241 432-0
Bezirksamt Brand: Pass- u. Meldewesen, Bewohnerparken
Paul-Küpper-Platz 1 52078 Aachen
Fax 0241 432-8199
Bezirksamt Eilendorf: Pass-und Einwohnermeldeangelegenheiten, Bewohnerparken
Heinrich-Thomas-Platz 1 52080 Aachen
Bezirksamt Haaren: Einwohnermeldestelle
Germanusstraße 32-34 52080 Aachen
Telefon 0241 432-8312
Fax 0241 432-8399
Bezirksamt Richterich: Pass-und Einwohnermeldeangelegenheiten, Bewohnerparken
Roermonder Straße 559 52072 Aachen
Bezirksamt Kornelimünster / Walheim
Schulberg 20 52076 Aachen
Telefon 0241 432-8420
Fax 0241 432-8499
Bezirksamt Laurensberg
Rathausstraße 12 52072 Aachen
Telefon 0241 432-0
Fax 0241 413541-8599