Auskunft über Alleinsorge aus dem Sorgeregister

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Auskunft über Alleinsorge aus dem Sorgeregister

Sind oder waren Sie mit dem Vater Ihres Kindes nicht verheiratet und haben die alleinige elterliche Sorge, so dient die Auskunft aus dem Sorgeregister als Nachweis, dass Sie die alleinige gesetzliche Vertreterin Ihres Kindes sind.

Zuständig für die Auskunftserteilung ist das Jugendamt Ihres Wohnortes.

Das Jugendamt des Geburtsortes Ihres Kindes führt ein Register über abgegebene Sorgeerklärungen und ergangene gerichtliche Entscheidungen (Sorgeregister).

 

  • Sie sind in Aachen wohnhaft?

Kommen Sie bitte – nach Terminvereinbarung – in den Fachbereich Kinder, Jugend und Schule der Stadt Aachen.

  • Sie sind nicht in Aachen wohnhaft?

Bitte wenden Sie sich an das für Ihren derzeitigen Wohnort zuständige Jugendamt.

 

  • Sie sind in Aachen wohnhaft und Ihr Kind ist im Ausland geboren -

Bitte wenden Sie sich auch in diesem Falle an den Fachbereich Kinder, Jugend und Schule der Stadt Aachen. Wir beschaffen Ihnen die Auskunft über Alleinsorge von der Senatsverwaltung für Schule, Jugend und Sport in Berlin.

Benötigt werden:

  • die Geburtsurkunde des Kindes sowie
  • Ihr Personalausweis oder Reisepass

Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Familiennamen Ihres Kindes

Kontakt

Vaterschaftsangelegenheiten / Beistandschaften (FB 45/330.020)
Vaterschaftsangelegenheiten / Beistandschaften
Mozartstraße 2-10
52058 Aachen
Telefon:
E-Mail: beistandschaften@mail.aachen.de

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Auskunft über Alleinsorge aus dem Sorgeregister

Sind oder waren Sie mit dem Vater Ihres Kindes nicht verheiratet und haben die alleinige elterliche Sorge, so dient die Auskunft aus dem Sorgeregister als Nachweis, dass Sie die alleinige gesetzliche Vertreterin Ihres Kindes sind.

Zuständig für die Auskunftserteilung ist das Jugendamt Ihres Wohnortes.

Das Jugendamt des Geburtsortes Ihres Kindes führt ein Register über abgegebene Sorgeerklärungen und ergangene gerichtliche Entscheidungen (Sorgeregister).

 

  • Sie sind in Aachen wohnhaft?

Kommen Sie bitte – nach Terminvereinbarung – in den Fachbereich Kinder, Jugend und Schule der Stadt Aachen.

  • Sie sind nicht in Aachen wohnhaft?

Bitte wenden Sie sich an das für Ihren derzeitigen Wohnort zuständige Jugendamt.

 

  • Sie sind in Aachen wohnhaft und Ihr Kind ist im Ausland geboren -

Bitte wenden Sie sich auch in diesem Falle an den Fachbereich Kinder, Jugend und Schule der Stadt Aachen. Wir beschaffen Ihnen die Auskunft über Alleinsorge von der Senatsverwaltung für Schule, Jugend und Sport in Berlin.

Benötigt werden:

  • die Geburtsurkunde des Kindes sowie
  • Ihr Personalausweis oder Reisepass

Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Familiennamen Ihres Kindes

Sorgerechtserklärung, Sorgebescheinigung, Sorgeregister, alleinige Sorge, unehelich, nicht ehelich, Auskunftsanspruch, alleinerziehend https://serviceportal.aachen.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/4505/show
Vaterschaftsangelegenheiten / Beistandschaften
Mozartstraße 2-10 52058 Aachen
Fax 0241 432-45993