Festbrennstoff-Verordnung

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Festbrennstoff-Verordnung

Am 9. Oktober 2010 ist in Aachen die neue Festbrennstoff-Verordnung in Kraft getreten. Ofenbesitzer müssen sich danach im gesamten Stadtgebiet auf neue rechtliche Regelungen zum Betrieb ihrer Anlagen einstellen. Sie müssen beim Neukauf von Geräten mit Festbrennstoffen (zum Beispiel Scheitholz, Holzpellets, Briketts, etc.) die besonderen Grenzwerte beachten. Ältere Öfen müssen bis 31. Dezember 2014 mit Filtern nachgerüstet werden. Weitere Informationen finden Sie unter dem unten angegebenen Link.

Kontakt

Fachbereich Klima und Umwelt FB 36 (FB 36/000)
Fachbereich Klima und Umwelt FB 36
Maria-Theresia-Allee 38
52058 Aachen
Telefon: 0241 432-36001
E-Mail: umwelt@mail.aachen.de

Weiterführende Informationen

www.aachen.de/festbrennstoffverordnung
Festbrennstoff-Verordnung

Am 9. Oktober 2010 ist in Aachen die neue Festbrennstoff-Verordnung in Kraft getreten. Ofenbesitzer müssen sich danach im gesamten Stadtgebiet auf neue rechtliche Regelungen zum Betrieb ihrer Anlagen einstellen. Sie müssen beim Neukauf von Geräten mit Festbrennstoffen (zum Beispiel Scheitholz, Holzpellets, Briketts, etc.) die besonderen Grenzwerte beachten. Ältere Öfen müssen bis 31. Dezember 2014 mit Filtern nachgerüstet werden. Weitere Informationen finden Sie unter dem unten angegebenen Link.

Brennstoffverordnung Festbrennstoffverordnung Öfen Kaminöfen https://serviceportal.aachen.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/4374/show
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Maria-Theresia-Allee 38 52058 Aachen
Telefon 0241 432-36001
Fax 0241 432-3699