Namensführung: Angleichungserklärung nach Statutenwechsel (Einbürgerung)

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Namensführung: Angleichungserklärung nach Statutenwechsel (Einbürgerung)

Sie wurden eingebürgert und sind jetzt deutsche*r Staatsbürger*in? Dann haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, Ihren Namen (insbesondere den/die Vornamen) gem. Artikel 47 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) zu verändern.

Falls Sie auf Grund Ihrer Staatsangehörigkeit eine „Namenskette“ oder einen „Eigennamen“ als Familienname tragen, gibt es auch die Möglichkeit bei einer Eheschließung in Deutschland seine Namen zu sortieren, um einen gemeinsamen Ehenamen erklären zu können. Sie müssen dann nicht Inhaber*in des deutschen Personalstatutes sein.

Gehören Sie dem Personenkreis der Spätaussiedler*innen/Vertriebenen an, können Sie Ihre Namen gemäß § 94 Bundesvertriebenengesetz (BVfG) dem deutschem Sprachgebrauch angleichen und zum Beispiel den Vatersnamen streichen lassen.

Rechtsgrundlagen

Artikel 47 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB), Artikel 48 EGBGB, § 94 Bundesvertriebenengesetz (BVFG)

Kosten

Namenserklärung 21,00 € /
bei Spätaussiedler*innen/Vertrieben ist die Erklärung zur Angleichung an sich kostenfrei
Bescheinigung 9,00 €, jede weitere 4,50 €
Einsicht in Melderegister 3,00 €
Einsicht in das Personenstandsregister je 6,00 €
Weitere Gebühren können je nach Einzelfall anfallen.

Namensführung: Angleichungserklärung nach Statutenwechsel (Einbürgerung)

Sie wurden eingebürgert und sind jetzt deutsche*r Staatsbürger*in? Dann haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, Ihren Namen (insbesondere den/die Vornamen) gem. Artikel 47 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) zu verändern.

Falls Sie auf Grund Ihrer Staatsangehörigkeit eine „Namenskette“ oder einen „Eigennamen“ als Familienname tragen, gibt es auch die Möglichkeit bei einer Eheschließung in Deutschland seine Namen zu sortieren, um einen gemeinsamen Ehenamen erklären zu können. Sie müssen dann nicht Inhaber*in des deutschen Personalstatutes sein.

Gehören Sie dem Personenkreis der Spätaussiedler*innen/Vertriebenen an, können Sie Ihre Namen gemäß § 94 Bundesvertriebenengesetz (BVfG) dem deutschem Sprachgebrauch angleichen und zum Beispiel den Vatersnamen streichen lassen.

Namenserklärung 21,00 € /
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Bescheinigung 9,00 €, jede weitere 4,50 €
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Angleichungserklärung, Art. 47 EGBGB, Spätaussiedler Namen, eindeutschen, Vatersnamen wegfallen, § 94 BVfG, OZG-ID 10269 https://serviceportal.aachen.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/4278/show
Standesamt Aachen
Krämerstraße 2a 52062 Aachen
Telefon 0241 432-3409
Fax 0241 432-3498

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Heiraten/Namensänderung

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Grünke

Heiraten/Namensänderung

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0241 432-3414

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Schichler

Heiraten/Namensänderung

21

0241 432-3412

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Stollenwerk

Heiraten/Namensänderung - stellvertretende Fachbereichsleitung

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0241 432-3410

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ehe@mail.aachen.de
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