Kirchenaustritt

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Kirchenaustritt

Der Austritt aus einer Kirche erfolgt in Nordrhein-Westfalen durch Erklärung bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk man seinen Wohnsitz hat. Weitere Informationen finden Sie auf  www.justiz.nrw.de.

Amtsgericht Aachen
Informationen zum Amtsgericht Aachen finden Sie hier.

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Der Austritt aus einer Kirche erfolgt in Nordrhein-Westfalen durch Erklärung bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk man seinen Wohnsitz hat. Weitere Informationen finden Sie auf  www.justiz.nrw.de.

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OZG-ID 10135, https://serviceportal.aachen.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/3572/show