Kirchenaustritt
Kirchenaustritt
Der Austritt aus einer Kirche erfolgt in Nordrhein-Westfalen durch Erklärung bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk man seinen Wohnsitz hat. Weitere Informationen finden Sie auf www.justiz.nrw.de.
Amtsgericht Aachen
Informationen zum Amtsgericht Aachen finden Sie hier.