Freistellungen geförderter Wohnungen

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Freistellungen geförderter Wohnungen

Um eine geförderte Wohnung beziehen zu können, ist ein passender und gültiger Wohnberechtigungsschein bzw. ein Bezugsschein erforderlich.
Sollte die passende Bescheinigung nicht vorliegen, kann im Einzelfall auf Antrag des Vermieters eine Freistellung erteilt werden. Freistellungen für Nichtberechtigte sind je nach Überschreitung der zulässigen Einkommensgrenze und Wohnlage mit einer Freistellungsausgleichszahlung verbunden.

Jede Freistellung bezieht sich auf das jeweilige Mietverhältnis und ist nicht übertragbar.

Stand: 12.01.2018

Unterlagen

> formloser Antrag des Vermieters > Einkommensunterlagen des Mietinteressenten

Kosten

> Die Verwaltungsgebührenordnung finden Sie unter 'Download' als PDF-Datei. > Gebühren für Freistellungen 30,00 Euro (Tarifstelle: 29.1.6.a) und b))
Freistellungen geförderter Wohnungen

Um eine geförderte Wohnung beziehen zu können, ist ein passender und gültiger Wohnberechtigungsschein bzw. ein Bezugsschein erforderlich.
Sollte die passende Bescheinigung nicht vorliegen, kann im Einzelfall auf Antrag des Vermieters eine Freistellung erteilt werden. Freistellungen für Nichtberechtigte sind je nach Überschreitung der zulässigen Einkommensgrenze und Wohnlage mit einer Freistellungsausgleichszahlung verbunden.

Jede Freistellung bezieht sich auf das jeweilige Mietverhältnis und ist nicht übertragbar.

Stand: 12.01.2018

> formloser Antrag des Vermieters > Einkommensunterlagen des Mietinteressenten > Die Verwaltungsgebührenordnung finden Sie unter 'Download' als PDF-Datei. > Gebühren für Freistellungen 30,00 Euro (Tarifstelle: 29.1.6.a) und b)) nicht Wohnberechtigte, Einkommensüberschreitung https://serviceportal.aachen.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/3220/show
Wohnungsaufsicht und Wohnraumerhaltung (FB Wohnen, Soziales und Integration)
Hackländerstraße 1 52058 Aachen
Fax 0241 432-56470

Frau

Rohde

Wohnungsaufsicht öffentlich geförderter Wohnraum, Zinsbescheinigung

136

0241 432-56403
marie-josee.rohde@mail.aachen.de

Frau

Kalinowski-Jung

Wohnungsaufsicht öffentlich geförderter Wohnraum, Zinsbescheinigung

136

0241 432-56404
nadine.kalinowski@mail.aachen.de