Gewerbesteuer

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Gewerbesteuer

Bei der Berechnung der Gewerbesteuer wird von einem Steuermessbetrag ausgegangen. Dieser wird ermittelt durch die Multiplikation des Gewerbeertrages mit einer Steuermesszahl. Für die Festsetzung des Messbetrages ist das Finanzamt zuständig. Sollte die Berechnung des Messbetrages fehlerhaft sein, wenden Sie sich bitte ausschließlich an das Finanzamt.

Die Gewerbesteuer wird von der Gemeinde aufgrund des Steuermessbetrages mit einem Hundertsatz (Hebesatz) festgesetzt und erhoben (Gewerbesteuer = Messbetrag x Hebesatz).

Der aktuelle Hebesatz der Stadt Aachen beträgt 475 %.

Entwicklung des Hebesatzes in der Stadt Aachen:

1980-1981 320 %
1982-1984 350 %
1985-1986 360 %
1987-1989 380 %
1990-1992 420 %
1993-1995 435 %
1996-2013 445 %
seit 2014    475 %

Gewerbesteuer

Bei der Berechnung der Gewerbesteuer wird von einem Steuermessbetrag ausgegangen. Dieser wird ermittelt durch die Multiplikation des Gewerbeertrages mit einer Steuermesszahl. Für die Festsetzung des Messbetrages ist das Finanzamt zuständig. Sollte die Berechnung des Messbetrages fehlerhaft sein, wenden Sie sich bitte ausschließlich an das Finanzamt.

Die Gewerbesteuer wird von der Gemeinde aufgrund des Steuermessbetrages mit einem Hundertsatz (Hebesatz) festgesetzt und erhoben (Gewerbesteuer = Messbetrag x Hebesatz).

Der aktuelle Hebesatz der Stadt Aachen beträgt 475 %.

Entwicklung des Hebesatzes in der Stadt Aachen:

1980-1981 320 %
1982-1984 350 %
1985-1986 360 %
1987-1989 380 %
1990-1992 420 %
1993-1995 435 %
1996-2013 445 %
seit 2014    475 %

Veranlagung, Abgabe, Steuermessbetrag, Unternehmenssteuer, Gewerbebetrieb, Gewerbesteuerveranlagung, Gewerbesteuererlass, Steuer, Hebesatz, OZG-ID 10364, https://serviceportal.aachen.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/2692/show
Gewerbesteuer
Habsburgerallee 11-13 52064 Aachen
Fax 0241 413541-2288