Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung online

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Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung online

Die 'Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung' dient als Nachweis gegenüber Behörden, dass keine Steuerrückstände bei der Stadt Aachen bestehen.
Sie ist eine befristete Erklärung, dass Sie keine Verbindlichkeiten haben und sich in der Vergangenheit steuerlich korrekt verhielten. So dürfen beispielsweise keine offenen Gewerbesteuer- oder Grundbesitzabgabenforderungen gegen Sie bestehen.

Eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung wird insbesondere für die Ausübung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes benötigt.

Zum Beispiel:

  • Gaststättenkonzession (Schank- und Speisewirtschaft)
  • Spielhallen
  • Reisegewerbekarte
  • Taxi/Mietwagengewerbe
  • Makler*innen/Bauträger*innen
  • Versicherungsvermittler*innen nach § 34 ff GewO

oder auch für die Teilnahme an

  • öffentlichen Ausschreibungen

Sie möchten eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen?

Nach erfolgter Anmeldung im Serviceportal können Sie uns über das unten aufgeführte Formular die Mitteilung online übermitteln. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung können Sie auch telefonisch oder schriftlich (auch via Fax) beantragen.

Wir senden Ihnen die Bescheinigung per Post zu.

In dringenden Fällen können Sie mit vorheriger Terminvereinbarung persönlich vorsprechen und nach Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses die Bescheinigung direkt mitnehmen.

Unterlagen

  • Personalausweis oder Pass (bei schriftlichem Antrag bitte Kopien aller informationserheblichen Seiten des Dokuments beifügen, bei Online-Antrag Kopien dieser Seiten als PDF- oder JPEG-Datei als Anlage beifügen)
  • Mitteilung, für welchen Zweck die Bescheinigung benötigt wird
  • Schriftliche Vollmacht (nur wenn Sie die Bescheinigung für eine andere Person abholen möchten)

Kosten

  • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (kostenfrei)

Kontakt

Gewerbesteuer und Vergnügungssteuer (FB 22/200)
Gewerbesteuer und Vergnügungssteuer
Habsburgerallee 11-13
52064 Aachen
Telefon:
E-Mail: gewerbesteuer@mail.aachen.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Lindner:
Tel: 0241 432-2231
Frau Prell:
Tel: 0241 432-2225
Frau Carl:
Tel: 0241 432-2226
NN:
Tel: 0241 432-2224
Frau Ackermann:
Tel: 0241 432-2227
Frau Tüttinghoff:
Tel: 0241 432-2229
Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung online

Die 'Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung' dient als Nachweis gegenüber Behörden, dass keine Steuerrückstände bei der Stadt Aachen bestehen.
Sie ist eine befristete Erklärung, dass Sie keine Verbindlichkeiten haben und sich in der Vergangenheit steuerlich korrekt verhielten. So dürfen beispielsweise keine offenen Gewerbesteuer- oder Grundbesitzabgabenforderungen gegen Sie bestehen.

Eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung wird insbesondere für die Ausübung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes benötigt.

Zum Beispiel:

  • Gaststättenkonzession (Schank- und Speisewirtschaft)
  • Spielhallen
  • Reisegewerbekarte
  • Taxi/Mietwagengewerbe
  • Makler*innen/Bauträger*innen
  • Versicherungsvermittler*innen nach § 34 ff GewO

oder auch für die Teilnahme an

  • öffentlichen Ausschreibungen

Sie möchten eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen?

Nach erfolgter Anmeldung im Serviceportal können Sie uns über das unten aufgeführte Formular die Mitteilung online übermitteln. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung können Sie auch telefonisch oder schriftlich (auch via Fax) beantragen.

Wir senden Ihnen die Bescheinigung per Post zu.

In dringenden Fällen können Sie mit vorheriger Terminvereinbarung persönlich vorsprechen und nach Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses die Bescheinigung direkt mitnehmen.

  • Personalausweis oder Pass (bei schriftlichem Antrag bitte Kopien aller informationserheblichen Seiten des Dokuments beifügen, bei Online-Antrag Kopien dieser Seiten als PDF- oder JPEG-Datei als Anlage beifügen)
  • Mitteilung, für welchen Zweck die Bescheinigung benötigt wird
  • Schriftliche Vollmacht (nur wenn Sie die Bescheinigung für eine andere Person abholen möchten)
Name Typ Kosten
Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung $kosten.typ kostenfrei
Bescheinigung in Steuersachen, Gaststättenerlaubnis, Gewerbeanmeldung, Taxikonzession https://serviceportal.aachen.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/1176079/show
Gewerbesteuer und Vergnügungssteuer
Habsburgerallee 11-13 52064 Aachen
Fax 0241 413541-2288

Frau

Lindner

209

0241 432-2231

Frau

Prell

207

0241 432-2225
iris.prell@mail.aachen.de

Frau

Carl

208

0241 432-2226
andrea.carl@mail.aachen.de

NN

207

0241 432-2224

Frau

Ackermann

236

0241 432-2227

Frau

Tüttinghoff

208

0241 432-2229