Mietwohnungsbau

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Mietwohnungsbau

Wohnbauförderung, Wohnungsbau, Wohnheime, behinderte Menschen, Mieteinfamilienhäuser

Was ist zu tun?

  • Vereinbarung eines Gesprächstermins zur Vorstellung der geplanten Maßnahme. (Bitte Lageplan mitbringen! Architektenpläne sind nicht erforderlich). Bei diesem Gespräch wird die grundsätzliche Förderbarkeit, sowie das nachfrageorientierte Wohnungsgemenge (Wohnungsgrößen) festgelegt.
  • Beratungsgespräch über Fördermodalitäten:
    • Fördermöglichkeiten
    • Höhe der Förderung
    • Darlehenskonditionen
    • Förderungsbedingungen (Höchstmiete, Bindungen, Baubeginn etc.)
    • technische Fördervoraussetzungen (möglichst mit Vorentwurfsplänen)
  • Einreichung des Förderantrages nach Mustervordruck mit Plänen (je 4-fach) beim Fachbereich Wohnen

    Beteiligte:
  • Städteregion Aachen als Bewilligungsbehörde
  • NRW.Bank
    • Abschluss der Darlehensverträge
    • Durchführung der Bonitätsprüfung
    • Auszahlung der Fördermittel
  • Fachbereich Bauaufsicht der Stadt Aachen
    • Baugenehmigung
    • Erteilung des Vorprüfstempels
    • Baulasten
  • Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
    • Prüfung der städtebaulichen Voraussetzungen
  • Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung der Stadt Aachen
    • Grundstücksbewertung
    • Bodenwerte
  • Fachbereich Immobilienmanagement der Stadt Aachen
    • Städtische Grundstücke
    • Kaufpreisnachlässe für städtische Grundstücke
  • Fachbereich Umwelt
    • Lärmschutz
    • Umweltverträglichkeitsprüfung
    • AltlastenNeu- und Ausbau und Erweiterung von Mietwohnungen ohne Bindung bei Einräumung von Benennungsrechten an freien oder frei werdenden Ersatzwohnungen.Ablauf siehe Mietwohnungsbau; zuzüglich weiterer Mittel für die Aufbereitung bei Brachflächenförderung zusätzlich erforderlich:
    •  Standortaufbereitung beim Bau von Sozialwohnungen
    •  Mittelbare Belegung
  • Gutachten zur Gefährdungsabschätzung
  • Kostenvoranschläge über Sanierungsmaßnahmen.

Stand: 25.04.2018

Kontakt

Wohnbauentwicklung (FB 56/310)
Wohnbauentwicklung
Hackländerstraße 1
52058 Aachen
Telefon:
E-Mail: wohnen-soziales-integration@mail.aachen.de
Mietwohnungsbau

Was ist zu tun?

  • Vereinbarung eines Gesprächstermins zur Vorstellung der geplanten Maßnahme. (Bitte Lageplan mitbringen! Architektenpläne sind nicht erforderlich). Bei diesem Gespräch wird die grundsätzliche Förderbarkeit, sowie das nachfrageorientierte Wohnungsgemenge (Wohnungsgrößen) festgelegt.
  • Beratungsgespräch über Fördermodalitäten:
    • Fördermöglichkeiten
    • Höhe der Förderung
    • Darlehenskonditionen
    • Förderungsbedingungen (Höchstmiete, Bindungen, Baubeginn etc.)
    • technische Fördervoraussetzungen (möglichst mit Vorentwurfsplänen)
  • Einreichung des Förderantrages nach Mustervordruck mit Plänen (je 4-fach) beim Fachbereich Wohnen

    Beteiligte:
  • Städteregion Aachen als Bewilligungsbehörde
  • NRW.Bank
    • Abschluss der Darlehensverträge
    • Durchführung der Bonitätsprüfung
    • Auszahlung der Fördermittel
  • Fachbereich Bauaufsicht der Stadt Aachen
    • Baugenehmigung
    • Erteilung des Vorprüfstempels
    • Baulasten
  • Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
    • Prüfung der städtebaulichen Voraussetzungen
  • Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung der Stadt Aachen
    • Grundstücksbewertung
    • Bodenwerte
  • Fachbereich Immobilienmanagement der Stadt Aachen
    • Städtische Grundstücke
    • Kaufpreisnachlässe für städtische Grundstücke
  • Fachbereich Umwelt
    • Lärmschutz
    • Umweltverträglichkeitsprüfung
    • AltlastenNeu- und Ausbau und Erweiterung von Mietwohnungen ohne Bindung bei Einräumung von Benennungsrechten an freien oder frei werdenden Ersatzwohnungen.Ablauf siehe Mietwohnungsbau; zuzüglich weiterer Mittel für die Aufbereitung bei Brachflächenförderung zusätzlich erforderlich:
    •  Standortaufbereitung beim Bau von Sozialwohnungen
    •  Mittelbare Belegung
  • Gutachten zur Gefährdungsabschätzung
  • Kostenvoranschläge über Sanierungsmaßnahmen.

Stand: 25.04.2018

Wohnbauförderung, Wohnungsbau, Wohnheime, behinderte Menschen, Mieteinfamilienhäuser https://serviceportal.aachen.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/1062529/show
Wohnbauentwicklung
Hackländerstraße 1 52058 Aachen
Fax 0241 432-56470