Sondernutzung auf öffentlicher Verkehrsfläche

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Sondernutzung auf öffentlicher Verkehrsfläche (FB 32/230)

Der Fachbereich Sicherheit und Ordnung hat für persönliche Vorsprachen auf Terminsprechzeiten umgestellt, um lange Wartezeiten und Menschenansammlungen in den Wartebereichen zu vermeiden. Termine können Sie mit dem/der zuständigen Sachbearbeiter/in für Ihr Anliegen telefonisch vereinbaren.

Persönliche Vorsprachen sind nur unter Einhaltung der geltenden Corona-/Hygienevorschriften möglich.

Baustelleneinrichtungen, Baustofflagerungen mit und ohne Bauzaun
Die Nutzung der öffentlichen Fläche im Rahmen einer Baustelleneinrichtung ist  beim Fachbereich Sicherheit und Ordnung zu beantragen. Neben den Angaben zu  Art, Umfang und Dauer  ist ein maßstabsgerechter Lageplan einzureichen.  Die Sondernutzung darf erst nach Erteilung der erforderlichen Erlaubnisse ausgeübt werden. Der Erlaubnis bedarf auch die Erweiterung oder Änderung der Sondernutzung.
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Baugerüste
Das Aufstellen von Baugerüsten ist beim Fachbereich Sicherheit und Ordnung zu beantragen. Die Beantragung hat von der aufstellenden Firma zu erfolgen. Dabei ist die Größe des Baugerüstes anzugeben und ein maßstabsgerechter Lageplan  einzureichen. Die Beantragung hat spätestens 3 Wochen vor der beabsichtigten Ausübung der Sondernutzung zu erfolgen. Nach Absprache kann die Frist verkürzt werden. Die Sondernutzung darf erst nach Erteilung der erforderlichen Erlaubnisse ausgeübt werden. Der Erlaubnis bedarf auch die Erweiterung oder Änderung der Sondernutzung.
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Container
Das Aufstellen von Containern  ist beim Fachbereich Sicherheit und Ordnung zu beantragen. Die Beantragung hat von der aufstellenden Firma zu erfolgen. Dabei ist die Größe des Containers (bis 10 m³/ über 10 m³) anzugeben und ein maßstabsgerechter Lageplan  einzureichen. Die Beantragung hat spätestens 3 Wochen vor der beabsichtigten Ausübung der Sondernutzung zu erfolgen. Nach Absprache kann die Frist verkürzt werden. Die Sondernutzung darf erst nach Erteilung der erforderlichen Erlaubnisse ausgeübt werden. Der Erlaubnis bedarf auch die Erweiterung oder Änderung der Sondernutzung.
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Passantenstopper, Postkartenständer
Postkartenständer (max. Breite 0,64 m und max. Höhe 1,80 m) und Passantenstopper (max. Breite 0,65 und max. 1,50m einschl. Fuß/Sockel) sind beim Fachbereich Sicherhit und Ordnung zu beantragen. Je angefangene 10,00m Frontfläche ist jeweils ein Passantenstopper / ein Postkartenständer zulässig. Wird die zulässige Restgehwegbreite unterschritten, ist das Aufstellen parallel zur Häuserfront zulässig. Das Aufstellen von Postkartenständern und Passantenstoppern innerhalb des Grabenrings sowie der Adalbertstraße und Pontstraße ab Driescher Gässchen bis gegenüber der Kirche Heiligkreuz, ist nicht erlaubnisfähig. Die Erlaubnis erfolgt für das Kalenderjahr, eine Stückelung ist  nicht möglich.
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Großveranstaltung
Die Durchführung eine Großveranstaltung bedarf der Genehmigung des Fachbereichs Sicherheit und Ordnung. Die erste Fassung des Sicherheitskonzepts ist 3 Monate vor veranstaltungsbeginn vorzulegen.
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Informationsstände
Nichtkommerzielle Informationsstände innerhalb des Alleenringes sind an folgenden Plätzen erlaubnisfähig:
- Augustinerplatz (max. 5 Stände)
- Hansemannplatz (max. 3 Stände)
- Hotmannspief (max. 3 Stände)
- Holzgraben (max. 5 Stände gleichzeitig)
- Willy-Brandt-Platz (max. 5 Stände)

Die Beantragung hat spätestens 3 Wochen vor der beabsichtigten Ausübung der Sondernutzung zu erfolgen. Die Sondernutzung darf erst nach Erteilung der erforderlichen Erlaubnisse ausgeübt werden.
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Laufveranstaltungen /Rallyes
Die übermäßige Nutzung des Straßenraumes bedarf der Genehmigung durch den  Fachbereich Sicherheit und Ordnung. Im Antrag ist der genaue Streckenverlauf mit exakter Angabe der Straßennamen sowie geplante Aufbauten  (Start/Ziel) anzugeben. Der Antrag muss mindestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn vorliegen. Bei Streckenverläufen, die sich über mehrere Stadtgebiete erstrecken, ist die Ordnungsbehörde des Startpunktes zuständig.
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Mobiltoiletten
Das Aufstellen einer Mobiltoilette ist bei Fachbereich Sicherheit und Ordnung zu beantragen. Dem Antrag ist ein Lageplan beizufügen. Die Beantragung hat spätestens 3 Wochen vor der beabsichtigten Ausübung der Sondernutzung zu erfolgen. Nach Absprache kann die Frist verkürzt werden. Die Sondernutzung darf erst nach Erteilung der erforderlichen Erlaubnisse ausgeübt werden. Der Erlaubnis bedarf auch die Erweiterung oder Änderung der Sondernutzung.
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Nicht zugelassene Fahrzeuge
Nicht zugelassene Fahrzeuge dürfen nicht im  öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden.
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Plakatieren
Das Anbringen von in den Straßenraum hineinragenden Plakaten ist unzulässig.
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Promotion Aktionen
Promotion Aktionen sind beim Fachbereich Sicherheit und Ordnung zu beantragen. Sie sind zu folgenden Anlässen zulässig:
Neu- und Wiedereröffnung (Umfang 1 Tag)
Firmenjubiläen alle 5 Jahre (Umfang 1-6 Tage)
Die Beantragung hat spätestens 3 Wochen vor der beabsichtigten Ausübung der Sondernutzung zu erfolgen. Die Sondernutzung darf erst nach Erteilung der erforderlichen Erlaubnisse ausgeübt werden.
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Schrägaufzug
Das Aufstellen eines Schrägaufzuges  ist beim Fachbereich Sicherheit und Ordnung zu beantragen. Die Beantragung hat von der aufstellenden Firma zu erfolgen. Dabei ist genaue Positionierung des Aufzugs anzugeben und ein maßstabsgerechter Lageplan  einzureichen. Die Beantragung hat spätestens 3 Wochen vor der beabsichtigten Ausübung der Sondernutzung zu erfolgen. Nach Absprache kann die Frist verkürzt werden. Die Sondernutzung darf erst nach Erteilung der erforderlichen Erlaubnisse ausgeübt werden. Der Erlaubnis bedarf auch die Erweiterung oder Änderung der Sondernutzung.
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Straßenfest, Märkte
Die Nutzung öffentlicher Fläche zur Durchführung eines Straßenfestes / Markts  bedarf der Genehmigung durch den Fachbereich Sicherheit und Ordnung. Neben der Veranstaltungsbeschreibung ist ein maßstabsgerechter Lageplan mit den  vorgesehenen Aufbauten einzureichen. Die Sondernutzung ist mindestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn zu beantragen.
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Verkaufsstände
Mobile Verkaufswagen im Reisegewerbe, Kioske, traditionelle Verkaufsstände zu Karneval, Verkauf von Weihnachtsbäumen, Verkauf von Grabschmuck zu Allerheiligen sind beim Fachbereich Sicherheit und Ordnung zu beantragen. Die Beantragung hat spätestens 3 Wochen vor der beabsichtigten Ausübung der Sondernutzung zu erfolgen. Die Sondernutzung darf erst nach Erteilung der erforderlichen Erlaubnisse ausgeübt werden.
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Verteilen von Flugblättern
Das Verteilen von Flugblättern bedarf keiner Erlaubnis, wenn es ohne die Benutzung fester Einrichtungen (Tisch o.ä.) erfolgt.
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Wahlwerbung
Wahlsichtwerbung ist  in einem Zeitraum von sechs Wochen unmittelbar vor dem Wahltag zulässig. Werbeflächen können nur von Parteien beansprucht werden, die zu der anstehenden wahl eigene Wahlvorschläge eingereicht haben. Sie bedarf der Genehmigung durch den Fachbereich Sicherheit und Ordnung.
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Gebühren
Die Gebühren richten sich nach der Örtlichkeit, Größe und Dauer der jeweiligen Sondernutzung. Die Kontaktperson kann hierüber vorab Auskunft erteilen.

Anschrift

Gebäude Blondelstraße
Blondelstraße 9-21
52062 Aachen