Bußgeldverfahren ruhender Verkehr
Bußgeldverfahren ruhender Verkehr (FB 32/120)
Der Fachbereich Sicherheit und Ordnung hat für persönliche Vorsprachen auf Terminsprechzeiten umgestellt, um lange Wartezeiten und Menschenansammlungen in den Wartebereichen zu vermeiden. Termine können Sie mit dem/der zuständigen Sachbearbeiter/in für Ihr Anliegen telefonisch vereinbaren.
Persönliche Vorsprachen sind nur unter Einhaltung der geltenden Corona-/Hygienevorschriften möglich.
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Bußgeldverfahren (allgemein, ruhender und fließender Verkehr)