Haushaltsbescheinigung (Kindergeld)
Diese Dienstleistung wird beim Bürgerservice und
in den Bezirksämtern angeboten.
Die erforderliche Haushaltsbescheinigung für die Gewährung von Kindergeld kann bei Vorlage der folgenden Unterlagen amtlich bestätigt werden:
- vom Kindergeldberechtigten ausgefüllte und unterschriebene Erklärung (Der Vordruck wird durch die Familienkasse der Arbeitsagentur ausgehändigt. Er ist auch zu finden unter www.bundesagentur-fuer-arbeit.de.)
- Ausweis oder Pass des Antragstellers
- eventuell Geburts- oder Vaterschaftsanerkennungsurkunde (Väter, deren Kinder nichtehelich sind)